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Frankenthal – „Finanzagenten” gesucht: Stellenangebot mit Folgen

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – „Finanzagenten” gesucht: Stellenangebot mit Folgen – meist betrügerische Vorhandlung – Geldwäsche als Strafverfahren möglich! – Ein Frankenthaler Privatmann erhielt am 26.04.2011 unaufgefordert eine Mail, in der ihm ein Angebot “Gut bezahlte Arbeit” als sogenannter Finanzagent unterbreitet wurde.

Die Polizeiinspektion Frankenthal warnt – wie andere Polizeidienststellen auch – nachdrücklich vor solchen dubiosen Stellenangeboten und Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen unbekannte Unternehmen nach so genannten „Finanzagenten“ suchen. Richtigerweise wandte sich der Frankenthaler an seine Polizeidienststelle und brachte die „verdächtige Mail“ zur Kenntnis. Grundsätzlich wird jeder Unbedarfte gewarnt, auf derartige Angebote einzugehen, da letztlich ein Strafverfahren wegen Geldwäsche drohen könnte.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Betrugsmasche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Die „Finanzagenten“ werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige wegen „leichtfertiger Geldwäsche“. Im Jahr 2009 wurden 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als Finanzagenten von Kriminellen betätigt haben. 2008 waren es noch 971 Verdachtsanzeigen.

“Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit” – mit solchen Jobangeboten locken Kriminelle ihre Opfer. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser “Finanzmanagementunternehmen” aus und sprechen in immer größer werdendem Umfang Inhaber von Bankkonten in Deutschland an.

Ziel: Die Betrüger wollen ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als so genannte Finanzagenten gewinnen (weitere Bezeichnungen für angebotene Stellen: “Financial Agent”, “Finanzmanager”, “Escrow Agent”, “Treuhandagent”, “Lieferungsmanager”,
“Finanztransaktionsmanager”, “Projekt Koordinator”, “Prozessmanager”, “Regional Manager für Zahlungsbearbeitung”). Der Finanzagent soll das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen. Darüber soll der Finanzagent dann Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf.

Herkunft der Gelder: Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen erfahrungsgemäß von Personen, die selbst Opfer betrügerischer Machenschaften – wie beispielsweise „Phishing-Aktionen“ – wurden und ihre ursprüngliche Überweisung widerrufen. So bleibt der Finanzagent seinerseits auf dem Schaden sitzen und wird zudem als „Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche“ geführt.

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