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Schifferstadt – Einführung des Bundesmeldegesetzes BMG zum 01.11.2015

Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar. Mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) bleibt es in Deutschland bei der bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung in der Meldebehörde. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen. Der Wegzug ins Ausland kann frühestens eine Woche und muss spätestens zwei Wochen nach Auszug ins Ausland erfolgen. Hierbei zu beachten ist die wieder eingeführte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers sowohl bei der Anmeldung, als auch beim Wegzug in das Ausland. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen und kann nicht nachgereicht werden. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Das hierfür zu verwendende Formular erhalten Sie im Rathaus, Bürgerservice, Zimmer 10 oder unter www.schifferstadt.de. Nähere Informationen erteilt der Bürgerservice Tel.: 06235 / 44-333 oder sind unter http://www.schifferstadt.de/rathaus/rathausnachrichten/ einsehbar.

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