• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Worms – Werner Marx weiter Schiedsperson

Worms/Metropolregion Rhein-Neckar – Werner Marx für weitere Amtszeit Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Worms II .Auf Vorschlag des Stadtrates wurde Werner Marx zum 7. Mal in Folge für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Worms II durch den Direktor des Amtsgerichtes bestellt. Damit kann Werner Marx am 16.01.10 auf eine 30 jährige erfolgreiche Tätigkeit als Schiedsperson zurückblicken und gehört damit sicherlich bundesweit zu den dienstältesten Vertretern seiner Zunft. Das Schiedsamt ist eine Anlaufstelle für Bürger, um eine außergerichtliche Streitschlichtung herbeizuführen. Die dieses Amt bekleidenden Schiedspersonen können prinzipiell bei allen Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden, in manchen Fällen sogar geht am Schiedsamt kein Weg vorbei, dann ist das Verfahren obligatorisch. So muss beispielsweise bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist, zuerst das Schiedsamt – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle – eingeschaltet werden, um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können. Zudem gibt es bei einfachen Straftatbeständen, wie der Beleidigung eine spezialgesetzliche Zuweisung an die Schiedsämter.
Das Procedere ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren denkbar einfach und kostengünstig. Die Schiedspersonen bestimmen auf Antrag eines Beteiligten einen Anhörungstermin, an dem auch der beschuldigte Antragsgegner erscheinen muss und versuchen dann, zwischen den Parteien zu schlichten. Die hierzu berufenen Schiedspersonen arbeiten dabei sachlich in unkomplizierter und privater Atmosphäre, wodurch es häufig gelingt, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Streitparteien gut leben können. Die weiteren Einzelheiten über Zuständigkeit und das Verfahren werden in der Schiedsamtsordnung und dem erst jüngst in Kraft getretenen Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Für Worms sind derzeit 2 Schiedsamtsbezirke eingerichtet, die zum einen durch den jetzt wieder bestellten Werner Marx und zum anderen durch Gerhard Heimlich betreut werden und die sich im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.
Die Bezirke sind wie folgt aufgeteilt:
Schiedsamtsbezirk I: östlich der Bahnlinie Mainz/Ludwigshafen
         Anschrift: Gerhard Heimlich, Lutherring 5,
         67547 Worms
         Telefon: 0 62 41/848-307
         Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung
                           
 
Schiedsamtsbezirk II westlich der Bahnlinie Mainz/Ludwigshafen
         Anschrift: Werner Marx, Zollhausstr. 89,
         67551 Worms
         Telefon 0 62 41/ 3 67 79
         Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung
Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Amtsbezirk der Antragsgegner wohnt.
Weitere Informationen sind zu finden im Internet u. a. unter www.schiedsamt.de oder www.justiz.rlp.de.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de