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Mosbach – Waffenbesitzamnestie bis Jahresende

Neckar-Odenwald-Kreis / Mosbach / Metropolregion Rhein-Neckar – Amnestieregelung für Waffenbesitz nur noch bis Ende des Jahres – 574 Waffen im Landratsamt abgegeben – Landrat appelliert vor allem an Erbwaffenbesitzer
 
Der Amoklauf von Winnenden zieht weite Kreise. Viel hat sich getan im Umgang mit Waffen; zur Verschärfung des Waffengesetzes mit deutlich strengeren Vorgaben kommen die Bemühungen der Unteren Waffenbehörden, Waffenbesitzer im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition zu sensibilisieren. Was angesichts der verschärften Vorschriften bei nicht wenigen zum Entschluss geführt hat, Waffen zur Verschrottung abzugeben. Tatsächlich wurden allein im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes als Untere Waffenbehörde – ebenfalls Untere Waffenbehörden sind der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn und die Große Kreisstadt Mosbach – bisher 574 Kurz- und Langwaffen abgegeben, die über die Landespolizeidirektion in Karlsruhe verschrottet werden. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger auch auf ein Schreiben reagiert, das sie Ende September als Waffenbesitzer erreicht hat und in dem sie aufgefordert wurden, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen in einem geeigneten Waffenschrank zu erbringen. Derweil fanden auch schon erste unangemeldete Waffenkontrollen statt bei Waffenbesitzern, deren Nachweise für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht eindeutig waren. Und tatsächlich gab es bei rund zwei Dritteln Beanstandungen, denen jetzt nachgegangen wird.
Landrat Dr. Achim Brötel freut sich, dass die überwiegende Zahl der Waffenbesitzer der Nachweispflicht nachkommt und dass sich viele zur freiwilligen Verschrottung entschlossen haben. Sein spezieller Appell richtet sich nun an die Erbwaffenbesitzer, deren Rückmeldungen ehr zögerlich sind – obwohl gerade auf sie nicht unerhebliche Kosten zukommen. Erbwaffenbesitzer haben die Waffen geerbt und bewahren sie in aller Regel „nur“ als Andenken. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings, dass diese Waffen mit einem speziellen Blockiersystem versehen werden müssen, was rund 200 Euro pro Lauf kostet zuzüglich Gebühren. Dazu kommt die zusätzlich vorgeschriebene Aufbewahrung in einem speziellen Waffenschrank, was ebenfalls ins Geld geht. „Ich appelliere an alle Waffenbesitzer, die eigenen Bestände kritisch zu überdenken und die derzeit gebührenfreie Waffenabgabe bis zum 31. Dezember 2009 zu nutzen. Auch bisher nicht gemeldete und damit illegale Waffen, mit denen keine Straftat begangen wurde, können bis Ende des Jahres bei den Waffenbehörden garantiert ohne Rechtsfolgen abgegeben werden“, so der Landrat: „Ganz besonders wende ich mich aber an die Erbwaffenbesitzer, für die die Waffen meist nur einen ideellen Wert haben. Auch diese Waffen können in die falschen Hände geraten. Um das zu vermeiden, muss viel Geld investiert werden. Überlegen Sie gut, welcher Weg für Sie der richtige ist.“
 
Bei allen Fragen rund um Waffen steht die Waffenbehörde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis unter der Telefonnummer 06261/841730 (Bereich Mosbach) sowie Telefon 06261/841455 (Bereich Buchen) zur Verfügung. Die Dienststellen der Stadt Mosbach und des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn sind unter der Telefonnummer 06261/82248 bzw. 06282/67165 zu erreichen.
 

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