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Neustadt – Rückkaufangebot für Klemmhof

Neustadt a. d. Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Klemmhof: Stadtrat macht Weg frei für Wohnungsübernahme durch die WBG
Mit einem Mehrheitsbeschluss der Mitglieder von CDU, FWG und des Oberbürgermeisters hat der Neustadter Stadtrat am 1. Dezember 2009 den Gesellschaftsorganen der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH empfohlen, allen Wohnungseigentümern im Klemmhof ein Angebot zum Rückkauf ihrer Wohnungen zu unterbreiten. Grundlage soll der jeweils ursprüngliche Verkaufspreis sein, und zwar unabhängig davon, zu welchem Kaufpreis der jetzige Eigentümer die Wohnung von seinem Verkäufer erworben hatte und welche Investitionen er zwischenzeitlich in sein Eigentum tätigte. Der komplette Rückkaufaufwand ist noch nicht exakt bezifferbar, wird sich nach Angaben von Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer, der auch nebenamtlicher Geschäftsführer der WBG ist, voraussichtlich in der Größenordnung von 6 bis 7 Millionen Euro bewegen.
 
Nicht ersetzt werden von der WBG die bis zum Zeitpunkt der Übergabe der jeweiligen Wohnungen bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz angefallenen Belastungen für die Tiefgaragensanierung. Diese haben die Abgebenden selbst zu tragen. Mit dem Rückkauf der Wohnungen ist auch ein unwiderruflicher und umfassender Verzicht auf Ansprüche gegenüber der Stadt und der WBG im Zusammenhang mit der Klemmhofproblematik verbunden.
 
Für diejenigen Wohnungseigentümer, die das Rückkaufangebot nicht wahrnehmen möchten, besteht alternativ die Möglichkeit, die Kosten zur Wiederherstellung der Standsicherheit und Abdichtung des Gebäudes, wie zum Beispiel der Ertüchtigung der Fundamente, Verankerung bzw. Überarbeitung der Bodenplatte sowie einer möglichen Abdichtung der Wände mit einem pauschalen Betrag von 500 Euro je Miteigentumsanteil abgegolten zu bekommen. Auch die Inanspruchnahme dieser reinen Geldleistung durch den jeweiligen Eigentümer soll im Wege einer notariellen Vereinbarung mit den gleichen Verzichtsinhalten gegenüber der Stadt und der WBG wie beim Wohnungsrückkauf erfolgen.
 
Für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer keine der beiden skizzierten Varianten akzeptieren möchte, empfiehlt der Rat der Stadt, keine weiteren Vergleichsverhandlungen mit ihm zu führen. Es bleibt ihm dann lediglich der ordentliche Rechtsweg offen.
 
Ein weitergehender Antrag der Oppositionsparteien aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, neben den in der Verwaltungsvorlage dargestellten Angeboten an die Wohnungseigentümer noch zusätzlich 2 Mio. Euro im städtischen Haushalt zur Unterstützung der WBG bereit zu stellen sowie nötigenfalls weitere 5 Mio. Euro als zweckgebundenes Darlehen an die WBG zu geben, fand nicht die Mehrheit des Gremiums.
 
Der Vorsitzende des Stadtrates, Oberbürgermeister Hans Georg Löffler, sagte: „ Ich freue mich, dass die WBG die Wohnungen zurück kaufen könne.“ Er betonte, Stadt und WBG wollten mit diesen Angeboten versuchen, den materiellen und sozialen Druck von den Schultern der Kleineigentümer zu nehmen. Die außerordentlichen Belastungen, die durch die noch anstehende Sanierung des Gebäudes zu erwarten sind, seien für den Einen oder Anderen nicht zu bewältigen. In der Gesamtschau der hoch komplexen und auch rechtlich unklaren Situation – zum Beispiel durch die unterschiedlichen Verjährungsfristen oder den Nachweis über die Kenntnis der Wohnungseigentümer – habe man sich zu diesem Schritt entschlossen. Der Beschluss, so der OB weiter, beruhe auch auf moralischen Gesichtspunkten und schaffe sozialen Frieden. Der Stadt und der WBG gehe es letztlich darum, alle Wohnungseigentümer gleich zu behandeln und juristische Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
 
Löffler und Röthlingshöfer sagten, die Neustadter WBG sei durch langjährige kluge und solide Geschäftspolitik in der Lage, diesen wirtschaftlichen Kraftakt zu schultern. „ Die Stadt habe in den vergangenen Jahren alle Mittel in der Gesellschaft belassen“, erklärte der OB. Die Investitionstätigkeit in dem vorhandenen Wohnungsbestand werde nicht beeinträchtigt. Die vorgesehenen Maßnahmen würden im üblichen Rahmen weiter fortgeführt. Konkret bedeute dies, dass alle anderen Mieter der WBG keine Nachteile zu erwarten hätten, insbesondere auch keine Mieterhöhungen. Sondersanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ließen sich allerdings nicht mehr in dem geplanten zeitlichen Rahmen verwirklichen, sondern müssen gestreckt werden. 
 

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