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Mannheim – Stadt begrüßt Einigung im Tarifkonflikt

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Nach sechsmonatigen Verhandlungen einigten sich gestern, Montag, 27. Juli, die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz ist erleichtert, dass die Verhandlungen ein Ende gefunden haben. „Die unsichere Betreuungssituation während den Streikphasen war vor allem für die Eltern sehr belastend. Wir sind froh, dass sie die Betreuungsangebote wieder in vollem Umfang nutzen können. Und natürlich haben wir auch als Arbeitgeber ein Interesse, den Beruf der Erzieherin attraktiv zu gestalten.“ Insgesamt 53 Kinderhäuser des Jugendamtes der Stadt Mannheim waren von dem Streik ebenso betroffen, wie die Horte an Schulen, die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und die Vorschulen. Ziel der Verhandlungen war ein besserer Gesundheitsschutz sowie eine bessere Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Welche finanziellen Auswirkungen das Ergebnis der Tarifvertragsverhandlungen für die Stadt Mannheim hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern. Nach Angaben des Arbeitgeberverbandes und der Presse, beträgt die durchschnittliche Gehaltsverbesserung rund 120 bis 150 Euro brutto im Monat. Nach aktuellem Stand sind rund 950 Personen (circa 760 Vollkräfte) vom Tarifabschluss betroffen. Auf dieser Grundlage könnten Mehraufwendungen von voraussichtlich 1,5 Millionen bis 1,9 Millionen Euro im Jahr auf die Stadt Mannheim zukommen. Hierbei sind die Auswirkungen, die sich aus dem Themenkreis „Gesundheitsschutz“ ergeben können nicht berücksichtigt. „Bei diesen Zahlen handelt es sich um vorläufige Kalkulationen. Wir müssen abwarten, bis uns der neue Tarifvertrag von Seiten des Arbeitgeberverbandes vorliegt“, betont Kurz.
 
Trotz der Mehraufwendungen, die auf die Stadt Mannheim zukommen, ist das Thema der Gebührenrückerstattung noch nicht vom Tisch. Wie schon in einem Brief vom 15. Juni an die Eltern geschrieben, wird Kurz dem Gemeinderat einen Vorschlag zum Erlass der Elterngebühren für die Ausfalltage unterbreiten.
 

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