• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Maxdorf – Verkehrskontrollen durch Bereitschaftspolizei

Maxdorf / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Montag, 27.07.2009, waren im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft Beamte der Bereitschaftspolizei Schifferstadt von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Dienstbezirk der Polizeiwache Maxdorf zu eigenständigen Verkehrskontrollen eingesetzt. Schwerpunktmäßig wurden bei mobilen und stationären Kontrollen ein Augenmerk auf die Fahrradkriminalität gerichtet und dabei auch 34 Fahrradregistrierungen durchgeführt.
 
Im Verlauf der Kontrollen mussten zwei Strafanzeigen gegen Verkehrsteilnehmer erstattet werden. In einem Fall wurde gegen 09.45 Uhr in Maxdorf, auf der L 527, ein 27jähriger Ford-Fahrer aus Ludwigshafen kontrolliert, da er rote Kennzeichen am Wagen hatte. Das Fahrzeug war jedoch nicht in dem mitgeführten Fahrzeugscheinheft eingetragen. Der Fahrer hatte auch keinen Führerschein und kein Fahrtenbuch dabei. Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle musste er den Wagen in das Fahrzeugscheinheft eintragen. Danach konnte er den Pkw nach Hause fahren. Der Führerschein wurde eingesehen. Ihm wurde jede weitere Fahrt, die keinem privilegierten Zweck entspricht, untersagt. Nach erfolgter Belehrung räumte der Beschuldigte alle Verstöße ein. Gegen ihn wurde wegen Kennzeichenmissbrauch und wegen Ordnungswidrigkeitsverstößen Anzeige erstattet.
Im zweiten Fall wurde gegen 12.00 Uhr in Lambsheim, in der Maxdorfer Straße, ein 45jähriger Audi-NSU-Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis kontrolliert, nachdem er keinen Sicherheitsgurt während der Fahrt angelegt hatte und über eine längere Wegstrecke nicht auf die polizeilichen Anhaltezeichen reagiert hatte. Der Fahrer gab den Gurtverstoß direkt zu, wirkte aber sehr nervös und konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Eine fernmündliche Überprüfung ergab, dass ihm seit längerer schon die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die Sperrfrist bereits 2007 endete, ohne dass er eine neue Fahrerlaubnis erworben hatte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Wagen wurde danach von einem Beauftragten abgeholt.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde Anzeige gegen den Beschuldigten vorgelegt.
 
Insgesamt wurden außerdem noch sechs Gurtverstöße und zwei festgestellte Überschreitungen der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung beim TÜV und der AU mit Verwarnungsgeld geahndet. Gegen einen Autofahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte. Zudem mussten acht Mängelberichte wegen diverser Fahrzeugmängel ausgestellt werden.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de