Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der Jugendkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Mittwoch, dem 30. April 2014, um 9 Uhr, die Hauptverhandlung gegen einen 26 Jahre alten Beschuldigten beginnen. In der zur Hauptverhandlung zugelassenen Antragsschrift lastet ihm die Staatsanwaltschaft an, im August oder September 2011 in schuldunfähigem Zustand sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die Tat soll sich in einer südpfälzischen Stadt ereignet haben.
Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Beschuldigte in seiner geistigen Entwicklung beeinträchtigt sein. Die Begutachtung durch Sachverständige soll weiter ergeben haben, dass er zum Tatzeitpunkt möglicherweise unfähig war, das Unrecht seines Handelns einzusehen.
An einem nicht näher feststellbaren Tag im genannten Zeitraum soll der Beschuldigte auf einem Kinderspielplatz ein damals 10 Jahre altes Mädchen zu sich auf seinen Schoß gezogen haben. Er soll das Kind festgehalten und dann unter dessen Kleidung den Intimbereich berührt haben.