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Frankenthal – mehrere Verkehrsunfälle mit Flucht

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Mehrere Verkehrsunfälle mit Flucht. Am 11.03.2014 kam es zu insgesamt fünf Verkehrsunfallfluchten. Lediglich eine dieser Verkehrsunfallfluchten konnte aufgrund von detaillierten Zeugenangaben geklärt werden.

1. Am Dienstagmittag um 12:00 Uhr kam es in der Mörscher Straße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. In Höhe der Hausnummer 32 herrschte aufgrund der Park- und Haltesituation beidseitig abgestellter Fahrzeuge eine sehr geringe Fahrbahnbreite. Die bevorrechtigte 34-jährige Geschädigte scherte aus, um an den parkenden Fahrzeugen in Fahrtrichtung Pilgerstraße vorbei zu fahren. Trotz deutlich zu erkennender nicht ausreichender Fahrbahnbreite setzte der ihr entgegen kommende PKW-Fahrer zum Vorbeifahren an den haltenden Fahrzeugen in entgegengesetzter Fahrtrichtung an. Um einen frontalen Zusammenstoß zu vermeiden steuerte die Geschädigte ihr Fahrzeug nach rechts und touchierte ein dort ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne sich um den entstandenen Sachschaden an beiden geschädigten Fahrzeugen von insgesamt ca. 1500 € zu kümmern.

2. In der Schmiedgasse wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag durch ein vermutlich vorbeifahrendes Fahrzeug an einem grauen VW Sharan der rechte Außenspiegel beschädigt.

3. Auf dem Parkplatz des Kauflandes in der Wormser Straße in Frankenthal wurde in der Zeit von 13:00 Uhr und 13:15 Uhr vermutlich beim Einparken ein grauer Opel Astra an der Heckstoßstange links beschädigt.

4. Zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr wurde ein in der Friedrich-Ebert-Straße vor dem Tierheim abgestellter grauer Mercedes Benz der R-Klasse im Frontbereich beschädigt. Auch hier entstand der Schaden vermutlich während des Ein- oder Ausparkens.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist durch den Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt. Es handelt sich hierbei keineswegs um ein Kavaliersdelikt.

Deshalb rät die Polizei, insbesondere im Interesse der Geschädigten:

Sollten sie Zeuge einer Unfallflucht sein, informieren sie ihre Polizei unverzüglich und geben sie möglichst viele Informationen weiter. Jeder Hinweis kann zur Ermittlung des Verursachers führen.

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