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Heidelberg – Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar. Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer wiedergewählten Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt. Mit ebenfalls überragender Stimmenzahl wurde auch Prof. Dr. Theo Klauß, Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe Heidelberg, wieder in den Bundesvorstand der Lebenshilfe gewählt. „Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland.

Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in
der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien verständlich erklärt.

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