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Heidelberg – Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.: Landtagswahl entscheidet auch über Wohnraumversorgung und Mieterschutz

Heidelberg / Stuttgart/ Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak/pm Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.) – Baden-Württemberg steht vor großen wohnungspolitischen Herausforderungen: Die jährliche Baufertigstellung muss auf mindestens 60.000 Wohnungen – davon 6.000 Sozialwohnungen- verdoppelt werden. Kurz: Wohnungspolitik muss eine zentrale Aufgabe der Landespolitik bleiben. Bei der Landtagswahl wird auch darüber entschieden, ob und wie die Wohnungsversorgung verbessert wird. Der parteipolitisch unabhängige Deutsche Mieterbund wird keine Wahlempfehlung aussprechen. Er sieht es jedoch als seine Aufgabe an, Transparenz herzustellen, die eine sachgerechte Wahlentscheidung ermöglicht. Er hat daher die wohnungspolitischen Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien analysiert. Schwerpunktthema Wohnungspolitik Alle Parteien erkennen zumindest in den Ballungsräumen und Universitätsstädten eine problematische Wohnraumversorgung. Trotzdem hat die Wohnungspolitik in den Wahlprogrammen offensichtlich einen höchst unterschiedlichen Stellenwert.
Die CDU widmet der Wohnungspolitik nur wenige Zeilen. Es ist ein Rückfall in die Zeit vor 2011 zu befürchten, in der Wohnungspolitik in der Regierungszeit der CDU ein Schattendasein fristete. Das Volumen des Landeswohnraumförderprogrammes wurde damals zusammengestrichen. Beschämend für unseren wohlhabenden Flächenstaat: nur 6 Millionen Euro (!) steuerte das
Land zur Wohnraumförderung bei, 42 Millionen stellte der Bund zur Verfügung. Ungeachtet der Tatsache, dass in den Groß- und Universitätsstädten der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen immer rascher anwuchs, wurden die knappen Fördermittel auch noch zu mehr als 80 Prozent für Eigentumsmaßnahmen eingesetzt. Der Hinweis, dass sich die CDU auf Bundesebene für die Wiedereinführung der Eigenheimzulage einsetzen will, ist ein Hinweis darauf, dass die CDU wieder verstärkt die Eigentumsbildung fördern will. Damit wäre eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung nicht herzustellen. Die Wohnungspolitik der CDU trug maßgeblich dazu bei, dass über Jahre viel zu wenige Wohnungen gebaut wurden. Waren es zu Beginn der 1990er Jahre noch 100.000 Neubauwohnungen, so wurde 2010 mit 22.000 Wohnungen der absolute Tiefpunkt beim Wohnungsbau erreicht.
Im Wahlprogramm der FDP kommt Wohnungspolitik überhaupt nicht vor.

GRÜNE und SPD messen der Wohnungspolitik deutlich größere Bedeutung zu. Aus den Wahl-programmen wird ersichtlich, dass Wohnungspolitik für diese Parteien eine Querschnittsaufgabe darstellt, die eine offene und bunte Gesellschaft ermöglicht. Im SPD Wahlprogramm kommt zum Ausdruck, dass eine ausreichende und angemessene Wohnraumversorgung dazu beiträgt, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen in Baden-Württemberg zu Hause fühlen können. Weil Woh-nen als menschliches Grundbedürfnis erkannt wird, wird Wohnungspolitik als aktive Sozialpolitik verstanden.
Für die Linke ist die Wohnungspolitik ein wichtiges Instrument zur Herstellung einer guten Sozia-linfrastruktur.
Auf die wohnungspolitischen Herausforderungen gibt es keine einfachen Antworten, kein Wun-der also, dass man das Thema im Wahlprogramm der AfD vergeblich sucht.
Wohnungsmangel beseitigen

 
Weil seit vielen Jahren viel zu wenige Wohnungen neu gebaut werden, spitzt sich der Woh-nungsmangel zu. Der Sozialwohnungsbestand schrumpft rapide. Auch ohne Flüchtlingsströme hatte Baden-Württemberg in den letzten Jahren einen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen, mit dem der Wohnungsbau längst nicht Schritt gehalten hat.
Die grün-rote Landesregierung reagierte 2011 mit einem angekündigten „Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik“ auf die steigende Wohnungsnachfrage. Die Landesmittel wurden auf 60 Millionen Euro im Jahr 2016 verzehnfacht. Das zuständige Finanz- und Wirtschaftsministerium orientierte sich auch stärker am tatsächlichen Bedarf und legte den Förderschwerpunkt auf den Mietwohnungsbau. Die notwendige Kurskorrektur in der Förderpolitik kam allerdings erst mit Verzögerung auf den Wohnungsmärkten an. Neben einem unnötigen Genehmigungsverfahren bei der EU waren zunächst unattraktive Förderkonditionen hierfür verantwortlich. Grün-Rot hat deshalb „nachjustiert“ und die Fördermittel pro Wohnung erhöht. Auch die mittelbare Belegung wurde wieder ermöglicht. Inzwischen wird das Förderprogramm von der Wohnungswirtschaft angenommen, die Fördermittel werden abgerufen und die Baufertigstellungszahlen steigen wie-der an.
Die grün-roten Regierungsparteien wollen den eingeschlagenen erfolgreichen Weg fortsetzen und dazu die Instrumentarien ausbauen. Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum steht im Mittelpunkt. Die GRÜNEN wollen den sozialen Wohnungsbau durch die Unterstützung gemein-wohlorientierter Wohnungsunternehmen voranbringen. Durch die Einführung regionaler revolvie-render Wohnbaufonds und steuerliche Anreize soll der geförderte Wohnungsbau belebt werden.

Die SPD will ebenfalls durch die steuerliche Förderung sozialgebunden Wohnraums zusätzlich zur öffentlichen Förderung private Investoren gewinnen. Direkte Zuschüsse als Ergänzung zu zinslosen Förderdarlehen können Investitionen in den sozialen Wohnungsbau für Wohnbauge- nossenschaften attraktiv machen. Eine Erhöhung der Landeswohnraummittel wird in Erwägung gezogen. Der Sozialwohnungsbestand soll außerdem durch die Förderung des Erwerbs von Miet- und Belegungsrechten erweitert werden.
Im CDU Wahlprogramm werden keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Woh-nungssituation genannt. Es droht ein Roll-back im Wohnungsbau, denn trotz der bitteren Erfah-rungen aus eigenen Regierungsjahren setzt die CDU auf die Marktkräfte. Gesetze und Verord-nungen werden abgelehnt, weil sie keine Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau bieten. Es wird betont, dass der private Bauherr und die wohnungssuchende Familie wichtig sind. Die CDU sieht den Wohnungsbau zwar als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die sie allerdings als Regierungspartei keine verlässlichen Rahmenbedingungen erstellen will.
Für die Linke ist Wohnen ein Grundrecht, das nicht dem Markt überlassen werden darf. Sie for-dert eine dauerhafte Wiederbelebung des Wohnungsbaus und eine Erhöhung der Wohnraum-fördermittel.
Der Druck auf die Wohnungsmärkte wird in den nächsten Jahren zunehmen, wenn die Zuwan-derer mit Bleiberecht Wohnungen brauchen. Die grün-rote Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Jetzt kommt es darauf an, rasch bezahlbaren Wohnraum in guten Nachbarschaften zu schaffen, damit sich der Wohnungsmangel nicht weiter zuspitzt. Dazu ist eine rasche Belebung des sozialen Wohnungsbaus unerlässlich. Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg fordert zusammen mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der Architektenkammer Baden-Württemberg, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem Sozialverband VdK die massive Erhöhung der Fördermittel auf 314 Millionen Euro.

 
Wohnungsbestand aktivieren

 
Wo dringend Wohnraum benötigt wird, darf die öffentliche Verwaltung nicht länger skandalösen Wohnungsleerstand dulden. Der bestehende Wohnungsmangel kann kurzfristig abgemildert werden, wenn der Wohnungsbestand erhalten und aktiviert wird.
Die Zensuserhebung 2011 hatte das überraschende Ergebnis, dass selbst in Städten mit ange-spannten Wohnungsmärkten eine große Zahl von Wohnungen leer stehen. Die Situation auf den Wohnungsmärkten könnte sich folglich deutlich entspannen, wenn tausende Wohnungen nicht länger durch Leerstand den Wohnungsmärkten entzogen würden.
Vor zwei Jahren hatte die grün-rote Landesregierung deshalb den Städten mit der Wiedereinfüh-rung des Zweckentfremdungsverbotes ein wohnungspolitisches Instrument zur Beseitigung un-erwünschter Leerstände an die Hand gegeben. Das Landesgesetz ermächtigt die Kommunen, durch den Erlass einer Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum genehmigungspflichtig zu machen. Neben der Nutzung von Wohnraum als Gewerberaum oder als Ferienwohnung zählt vor allem der unbegründete längere Leerstand als Zweckentfremdung.

In den Wahlprogrammen der CDU und FDP wird das wichtige wohnungspolitische Instrument des Zweckentfremdungsverbotes nicht erwähnt. Die Spitzenkandidaten der beiden Parteien be-kämpfen das Verbot landesweit als „erheblichen Eingriff in das Eigentum“ und wollen es beseiti-gen. Sie zeigen wenig Verständnis für die Probleme Wohnungssuchender und stellen sich lieber schützend vor wenige unsoziale Vermieter.
Bislang haben die drei Städte, Freiburg, Konstanz und Stuttgart, von dieser Möglichkeit Ge-brauch gemacht. In Stuttgart wurde das Zweckentfremdungsverbot nur mit knapper Mehrheit gegen den erbitterten Widerstand von CDU, FDP und AFD im Gemeinderat beschlossen. In Reutlingen scheiterte es am Widerstand von CDU und FDP. Der Versuch einiger Städte, durch Appelle an die Vermieter leerstehende Wohnungen wieder zu Vermietung zu bringen, hatte da-gegen nirgends Erfolg.

 
Schutz vor Missbrauch des Wohnungsmangels

 
Wohnungsneubau kann den Wohnungsmangel nicht kurzfristig überwinden und die Mieteninfla-tion stoppen. Deshalb sind wohnungspolitische Maßnahmen notwendig, die die Marktmacht der Vermieter begrenzen und somit die Folgen des Wohnungsmangels abfedern.
Weil die Mietpreisentwicklung insbesondere in den Groß- und Universitätsstäten des Landes aus dem Ruder gelaufen ist, hat Grün-Rot mit zwei Landesverordnungen reagiert: Die Kap-pungsgrenze für Mietererhöhungen im bestehenden Mietverhältnis wurde für 44 Städte von 20 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Mit der Mietpreisbremse wurde bei der Wiedervermietung die Miethöhe auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in 68 Städten begrenzt.
Beide Vorordnungen beruhen auf Bundesgesetzen, die mit den Stimmen der CDU beschlossen wurden. Es ist deshalb unverständlich, dass die CDU Baden-Württemberg wie auch die Landes-FDP, die Verordnungen zur Begrenzung der Mietpreise im Landtag bekämpft haben und sogar ankündigen, beide Verordnungen nach einem Wahlsieg auszusetzen.
Beide Verordnungen dürfen laut Bundesgesetz nicht flächendeckend gelten. Sie können von einer Landesregierung nur für Gemeinden beschlossen werden, in denen die Versorgung mit Mietwohnraum gefährdet ist. Der Mieterbund hat kritisiert, dass erhebliche Lücken im Geltungs-bereich der Verordnungen bestehen und deshalb gefordert, mehr Städte in die Verordnungen aufzunehmen. Im SPD Wahlprogramm wird angekündigt, die Gebietskulisse bei Bedarf neu zu justieren.

 

Angemessene Wohnraumversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Wichtig ist, dass umgehend nach der Wahl ein landesweites Bündnis einberufen wird, das sich nicht nur zu einem unverbindlichen Dialog über Wohnungsfragen trifft. Das Bündnis, dem das Land, die Kommunen, die Wohnungswirtschaft, der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg und andere soziale Organisationen angehören sollen, muss verbindliche Absprachen treffen und die Wohnungsbauziele vereinbaren, koordinieren und evaluieren.
In diesem Punkt sind sich CDU, GRÜNE und SPD einig. Die CDU fordert die Einrichtung einer „Wohnbau-Allianz“, die GRÜNEN ein „Landesbündnis für bezahlbares und klimafreundliches Wohnen“ und die SPD einen landesweiten „Pakt für bezahlbares Wohnen“.
Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg ruft alle Mieterinnen und Mieter auf, zur Wahl zu gehen. Mieter sollten ihre Stimme denjenigen Parteien geben, die den Bau bezahlbarer Wohnungen, den Erfordernissen gemäß, erheblich steigern und die den Schutz der Mieter vor explodierenden Mietpreisen ausbauen, statt abbauen wollen. Auch der zukünftige Landtag wird nicht über die Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland entscheiden können, wohl aber über die Schaffung und den Erhalt von bezahlbaren Wohnungen in Baden-Württemberg.

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