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Heidelberg – Nahversorgungsmarkt Kranichweg: Gemeinderat stimmt Entwurf zu und beschließt öffentliche Auslegung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Ein Investor plant, im Kranichweg (Pfaffengrund) auf einer zurzeit als Parkplatz genutzten öffentlichen Fläche einen neuen Nahversorgungsmarkt zu errichten. Für das Vorhaben soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 einstimmig dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zusätzlich werden der Handlungsleitfaden zur extensiven Dachbegrünung in Heidelberg, die zur Planung erstellten Gutachten, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und das Protokoll der Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt.

Der neue Nahversorgungsmarkt ist mit maximal 900 Quadratmeter Verkaufsfläche und integriertem Backshop geplant. Damit soll das Nahversorgungsangebot im Pfaffengrund stabilisiert und verbessert werden. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurden die Planungen für den Nahversorgungsmarkt geringfügig korrigiert. Das Marktgebäude wurde nach Norden verschoben, um den Abstand zum südlich angrenzenden Platanenwäldchen zu vergrößern. Durch die Verschiebung wird eine Umfahrt um den Kranichplatz möglich, um die Verkehrsführung für Anlieger, Rettungsfahrzeuge und den Wirtschaftsverkehr zu verbessern. Auf der Ostseite des Kranichwegs, in der Nähe des künftigen Markteingangs, ist die Fläche für den Wochenmarkt vorgesehen. Statt der 15 neuen Parkplätze, die hier ursprünglich senkrecht zur Fahrbahn geplant waren, sollen vier der sechs bestehenden Längsparkplätze entlang der Straße erhalten werden. Für Fahrräder sind am Nahversorgungsmarkt 18 Stellplätze vorgesehen.

Das Thema Parkzeitbegrenzung soll im noch zu verhandelnden Durchführungsvertrag zum Vorhaben geregelt werden. Der Bezirksbeirat Pfaffengrund und die Bürgerinnen und Bürger haben eine Parkzeitbegrenzung auf zwei Stunden sowie eine Öffnung des Parkplatzes von Betriebsschluss bis Betriebsbeginn gewünscht.

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