• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Hockenheim – Steuerbescheide 2016 wurden zugestellt

Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Steuerbescheide für das Jahr 2016 zugestellt. Folgende Hinweise sind dabei zu beachten: Grundsteuer Am Montag, dem 11. Januar wurden die Steuerbescheide der Stadt für das Jahr 2016 an diejenigen Grundstückseigentümer versendet, bei denen sich der Steuerbetrag geändert oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Somit erhielt der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2016 keinen neuen Steuerbescheid. In diesen Fällen wird die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung in der Hockenheimer Tageszeitung, in der Hockenheimer Woche und auf der Internetseite der Stadt (www.hockenheim.de) festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die im zuletzt ergangenen Bescheid ausgewiesenen Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Barzahler müssen die ausgewiesenen Beträge, mit Angabe des Buchungszeichens, fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen überweisen.

Hinweis bei Eigentumswechsel
Werden Grundstücke beziehungsweise Wohneigentum verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (beispielsweise im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren jedoch nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt.

Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 11. Januar 2016 datierten Steuerbescheid, diesem sind neue Hundemarken in der Farbe Rot auf silbernem Grund beigefügt. Bitte vergleichen sie die Nummern der beigefügten Hundemarken mit denen auf dem Steuerbescheid. Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro beim Steueramt der Stadt Hockenheim, Zimmer 216/217, ausgehändigt werden. Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, beim Steueramt anzumelden sind. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Vergnügungssteuer
Jeder Aufsteller von Spielgeräten hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres getrennt nach Spielgerät und Monat eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf bei Michael Notheisen (Zimmer 216, Telefon 06205 21-223) oder per E-Mail (m.notheisen@hockenheim.de) angefordert werden.

Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid. Ansprechpartner bei weiteren Fragen sind die zuständigen Sachbearbeiter Michael Notheisen (Zimmer 216, Telefon 06205 21-223, E-Mail: m.notheisen@hockenheim.de) und Marlene Birkenmeier (Zimmer 217, Telefon 21-225, e-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de).

Abbuchungsverfahren
Jeder Steuerpflichtige kann schriftlich ein SEPA-Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Der entsprechende Vordruck kann auf der Homepage der Stadt Hockenheim abgerufen oder bei der Stadtkasse (Telefon 06205 21-126, E-Mail: stadtkasse@hockenheim.de) angefordert werden.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de