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Heidelberg – Zweite Erhaltungssatzung für Neuenheim beschlossen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – In Neuenheim wird die städtebauliche Gestalt des Bereichs zwischen Mönchhofstraße und Hainsbachweg sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße künftig mit einer Erhaltungssatzung besonders geschützt. Der Gemeinderat hat die Satzung in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 mehrheitlich beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung erstreckt sich zwischen Mönchhofstraße und Hainsbachweg sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße mit einer Größe von insgesamt etwa 21,9 Hektar. Grundlage ist die Ortsbildanalyse, die 2013 und 2014 in Neuenheim durchgeführt wurde: Demnach ist das Gebiet geprägt durch seine offene Bebauung in Form von Villen und Mehrfamilienhäusern mit großen Haus- und Vorgärten, vorwiegend aus der Gründerzeit und der Zeit zwischen den Weltkriegen. Diese charakteristische Bauweise soll durch die Erhaltungssatzung besonders gesichert werden. Der Geltungsbereich umfasst auch einige Areale mit einer besonderen städtebaulichen Struktur wie beispielsweise die Gartenanlage der Mönchhofstraße 12-14 (Astronomisches Recheninstitut).

Die erste Erhaltungssatzung für Neuenheim wurde 2013 zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des alten Dorfkerns im Bereich Schulzengasse beschlossen.

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