Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (pm Mieterverein Heidelberg) – Der Mieterverein Heidelberg appelliert an die Städte und Gemeinden mit teuren Mieten in der Rhein-Neckar-Region, sich an der aktuellen Anhörung der grün-roten Landesregierung der Städte zu den geplanten Verordnungen über „Gebiete mit besonderem Wohnbedarf“ auch dann zu beteiligen, wenn sie bisher nicht vom Ministerium sondern „nur“ vom Städtetag angeschrieben wurde, wenn sie denn wollen, dass die kommenden drei wohnungspolitischen Maßnahmen bei ihnen wirksam werden.
Hintergrund ist die Einordnung eines bisher nur kleinen Teils der Baden-Württemberger Städte und Gemeinden in den beiden geplanten Landesverordnungen für eine Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 auf 15 % und einer Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen.
Eine weitere Verordnung zur Einführung Mietpreisbremse ist erst in Vorbereitung.
Seit Mai 2013 erlaubt ein Bundesgesetz die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %, wenn ein Bundesland dafür die sogenannte „Gebietskulisse“ festlegt. Dies hat zum Beispiel Bayern bereits 2013 für 90 (!) Städte und Gemeinden umgesetzt. In Baden-Württemberg wurden die Befürworter einer solchen Verordnung seitdem vertröstet, es müssten erst die statistischen Daten überprüft werden. Nunmehr liegt ein Verordnungsentwurf basierend auf Daten aus dem Jahr 2011(!) vor. Im baden-württemberger Verordnungsentwurf werden aber lediglich 45 Städte und Gemeinden benannt. Nach dem F+B-Mietspiegelindex 2013liegen 21 der teuersten 40 deutschen Städte in Baden-Württemberg, von denen aber nur 8 in dem Verordnungsentwurf auftauchen.
Der Mieterverein Heidelberg und der Mieterbund Baden-Württemberg kritisieren diese Vorgehensweise grundsätzlich deswegen, weil nicht etwa alle Kommunen an der Gebietsfestlegung transparent beteiligt wurden, sondern mit merkwürdigen Kriterien eine Vorauswahl erfolgte. Bezeichnenderweise hat die Landesregierung sich bisher „aus Datenschutzgründen“ geweigert, dem Mieterbund das den Verordnungen und dieser Vorauswahl zugrundeliegende Gutachten zu überlassen.
In der zweiten Verordnung betreffend die Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen steht ebenfalls nur für diese 45 Städte eine Verlängerung der bundesgesetzlichen Frist von 3 Jahren auf 5 Jahre, obwohl bis 2006 in der Verordnung der alten CDU/FDP Regierung 10 Jahre stand und der Baden-Württemberger Wohnungsmarkt in diesen fast zehn Jahren unbestritten härter und teurer geworden ist. Die Mietervertreter halten eine Erhöhung von 3 auf 5 Jahre für wirkungslos und erwarten hier eine Änderung auf 10 Jahre, damit überhaupt eine abschreckende Wirkung erreicht werden kann.
Der Mieterverein Heidelberg, der mehr (8000) Mitglieder im Umland hat als in Heidelberg (5000), stellte fest, dass aus dem teuren Heidelberger Mieterumland lediglich vier Kommunen, nämlich Dossenheim, Edingen, Eppelheim und Leimen benannt wurden. Aus der Sicht des Mietervereins kommen ohne weiteres noch sechs bis acht Kommunen in Frage, in denen die Neuvermietungspreise und auch größere Anteile der Bestandsmieten sich längst Heidelberger Niveau angenähert haben. Dort gibt es bisher nirgends einen Mietspiegel, der die Bestandsmieten genau wiedergibt. Es steht aber außer Zweifel, dass der Wohnungsmarkt hinter den Heidelberger Stadtgrenzen alles andere als entspannt ist.
Für den Mieterverein Heidelberg ist auch nicht nachvollziehbar, warum Mannheim indirekt durch Weglassen aus der Verordnung zu einem mietenmäßig entspannten Gebiet erklärt wird, obwohl es dort insbesondere bei Neuvermietungen in Teilmärkten längst genauso teuer ist, wie etwa Teile von Karlsruhe, das wiederum in der Verordnung steht.
Auch im Ballungsraum Stuttgart stößt die Erwähnung von lediglich zwei von 12 teuren Städten auf Unverständnis .
Es steht zu vermuten, dass auch im Umland von Freiburg, Ulm und Konstanz, die im Entwurf stehen, Kommunen mit hohen Mieten unerwähnt bleiben.
Die Ermittlung der „besonderen Gefährdung bei der ausreichenden Versorgung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen“ durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, stößt aufgrund der statistischen Annahmen auf Kritik. Denn das monatliche Haushaltsdurchschnittseinkommen, der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen und die Fluktuationsreserve („Leerstand“) sind nach Ansicht des Mieterbundes nicht korrekt angegeben.Da sich die Landesregierung ausdrücklich auf die Zensusergebnisse 2011 und deren Fortschreibung bezieht, wird die Berechnung des Versorgungsgrades ungenau: Es gibt zwar eine Fortschreibung des Wohnungsbestandes zum 31.12.2013. Es gibt jedoch keine Fortschreibung des Leerstandes und der Haushaltszahlen.
Aus Sicht der Mietervertreter muss die Rechtsverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze unbedingt überarbeitet werden. Es werden zu wenige und zum Teil die falschen Kriterien herangezogen. Es wäre gut gewesen, die Landesregierung hätte Vorschlägen folgend bereits vorweg alle Kommunen befragt und das Ergebnis in die Auswertung der Kriterien aufgenommen. Wichtig ist es auch, dass die einzelnen Kriterien keine Ausschlusskriterien sein dürfen. Vielmehr müssen alle Kriterien gewichtet werden. Mit der bisherigen Abgabefrist am 15.4.2015 darf die Angelegenheit nicht erledigt sein.
Der Mieterverein Heidelberg bittet die örtlichen Mandatsträger der Landesregierung darum, sich dieser Sache anzunehmen und fordert die Gemeinderäte und Bürgermeister in der Region auf, sich bei der Landesregierung zu melden, wenn sie sich für die Interessen der Mieter verantwortlich fühlen.