Südhessen/Metropolregion Rhein-Neckar – Aufgrund von aktullen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen, warnt die Polizei vor einer noch nicht allzu bekannten Betrugsmasche. Danke seines Misstrauens fiel ein 55-jähriger Mann nicht auf den Trick der Betrüger rein. Der Mann verkaufte über eine Internetplattform einen Wohnwagen. Dieser wurde vereinbarungsgemäß abgeholt und auch ein Kaufvertrag gemacht. Es lief alles reibungslos. Einige Tage später erhielt der 55-Jährige einen Anruf. Am anderen Ende der Leitung war der angebliche Käufer des Wohnwagens. Einen Namen nannte der Anrufer nicht. Der Anrufer beklagte sich darüber, dass der Wohnwagen kaputt sei und er jetzt im Ausland festsitzen würde. Der Schaden würde mehrere Tausend Euro betragen. Der Anrufer verlangte von dem Verkäufer, dass er die Hälfte des Schadens übernehmen solle oder er den Wohnwagen auf eigene Kosten wieder zurück gebracht bekommt. Da sich der Verkäufer nicht unterstellen lassen wollte, dass er einen kaputten Wohnwagen verkauft hätte, entschloss er sich, die Summe zu zahlen. Der Käufer schlug daraufhin vor, dass der Verkäufer die Summe bei einer Reisebank einbezahlen soll, da er sich selbst im Ausland befindet und das Geld nicht abholen kann. Der 55-Jährige fuhr zu seiner Bank, holte das Geld und wollte es einzahlen. Hier wurde er das erste Mal stutzig.
Das Empfängerkonto war im Libanon, der Kontoinhaber hatte einen arabischen Namen. auch dafür hatte der vermeintliche Käufer schnell eine Erklärung: Der Werkstattbesitzer, bei dem der Wohnwagen zur Reparatur steht, kommt aus dem Libanon und wolle das Geld auf das genannte Konto überwiesen haben. Der gutgläubige 55-Jährige überwies daraufhin das Geld. Als er von einer libanesischen Handynummer den Geldeingang bestätigt bekam, wurde der Verkäufer aber endgültig stutzig. So hatte sich doch der Mann an den er gerade das Geld überwiesen hatte, ihm überhaupt nicht mit Namen vorgestellt. Als er den Geldempfänger nach seinem Namen und den Verkaufsmodalitäten fragte, reagierte dieser gleich ungehalten. Er wurde laut und beschimpfte den 55-Jährigen. Weiterhin bedrohte er dem Verkäufer, dass man Leute vorbeischicken wird und der Verkäufer richtig Stress bekommen wird. Im Nachhinein hatte der 55-Jährige mit dem tatsächlichen Wohnwagenkäufer Kontakt aufgenommen. Der Wohnwagen ist völlig in Ordnung und es gab keinerlei Probleme. Er habe weder Forderungen gestellt noch angerufen. Glücklicherweise ist dem 55-Jährigen die Masche der Betrüger noch rechtzeitig aufgefallen. Er konnte die Überweisung rückgängig machen, da er dem Betrüger den Überweisungscode noch nicht genannt hatte. Der Polizei wurden in diesem Zusammenhang schon mehre Fälle gemeldet. Die Betrüger gelangen über Anfragen zu den Fahrzeugen, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, an eine Telefonnummer des Verkäufers. Nachdem das Fahrzeug wegen des Verkaufs aus dem Internetportal rausgenommen wurde, wenden sie sich einige Tage später an den Verkäufer. Sie wollen von diesem für einen angeblichen Fahrzeugschaden Geld.
Entweder wird das Geld von Dritten abgeholt oder eine Überweisung gefordert. Der Geldforderung wird meist mit Drohungen Nachdruck verliehen. Die Polizei warnt die Bürger eindringlich vor dieser ungewöhnlichen Betrugsmasche. Wenn Sie einen entsprechenden Anruf erhalten, erkundigen Sie sich nach dem Namen des Anrufers. Fragen Sie nach einzelnen Verkaufsmodalitäten, die nur der tatsächliche Käufer wissen kann. Lassen Sie sich nicht auf dubiose Geldforderungen ein.
Verlangen Sie die Personalien des Anrufers. Fremden würden Sie ja auch nicht grundlos einen größeren Geldbetrag geben. Und ganz
wichtig: Nehmen Sie zu dem tatsächlichen Fahrzeugkäufer Kontakt auf, um den Sachverhalt zu klären!