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Landau – Strafkammersitzung verhandelt schwere Brandstiftung mit versuchtem Mord

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der als Schwurgericht tagenden 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Donnerstag, dem 22. Dezember 2011, um 9.00 Uhr,
die Hauptverhandlung gegen einen 55 Jahre alten Mann beginnen. Die Staatsanwaltschaft lastet dem deutschen Staatsangehörigen an, im Zustand der Schuldunfähigkeit den Tatbestand einer schweren Brandstiftung und eines versuchten Mordes erfüllt zu haben.
Nach den durchgeführten Ermittlungen soll sich das zur Verhandlung anstehende Geschehen am 09. Juli 2011 in Hagenbach ereignet haben. In der Nacht zum genannten Tag soll der Beschuldigte den Entschluss gefasst haben, einen anderen Mann zu töten. Er soll sich von diesem ungerecht behandelt gefühlt haben. In der Ausführung dieses Entschlusses soll er mit seinem PKW zu einer Kleingartenanlage gefahren sein. Er soll gewusst haben, dass in einem dort stehenden hölzernen Gartenhaus das Tatopfer wohnt. Mit der Vorstellung, dass sich dieses Opfer schlafend darin befindet, soll der Beschuldigte die Hütte in Brand gesetzt haben. Dazu hat er mehrere Feuerwerksraketen mit Toilettenpapier umwickelte, diese mit Benzin übergoss und entzündet. Er soll si dann in Richtung des Fensters des Schlafraumes des Gartenhauses geworfen haben. Tatsächlich hielt sich damals in dem Gartenhaus nicht der als Opfer vorgesehene Mann, sondern eine andere Person auf. Dieser Mann wurde durch das Knallgeräusch geweckt und konnte unverletzt aus dem bereits brennenden Gartenhaus fliehen. Das Holzgebäude wurde vollständig zerstört.
Die durchgeführten Ermittlungen haben den Verdacht ergeben, dass der Beschuldigte an einer Psychose leidet und deshalb nicht fähig war, das Unrecht seines Tuns einzusehen.
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes eine erhebliche Gefahr ausgeht, weshalb sie meint, dass die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus notwendig ist.

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