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Viernheim – Geisterfahrer ohne Licht leben gefährlich/Fahrradfahren ohne Licht

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Kostenloser Fahrradlicht-Check am 3. Dezember sorgt für Sicherheit. Safety first! Das gilt auch für Radfahrer. Besonders in den dunklen Wintermonaten bringt Licht am Fahrrad mehr Sicherheit. Sowohl für den Radfahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Dies gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Deshalb gibt es jetzt den kostenlosen Fahrradlicht-Check für alle Fahrradbesitzer: am Samstag, 3. Dezember, von 9:00 bis 13:00 Uhr bei Zweiradhaus Josef Hofmann (Weinheimer Straße 1/Ecke Karl-Marx-Straße) und Radhaus Viernheim (Rathausstraße 56).
Die Inhaber der beiden Viernheimer Radgeschäfte führen in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Viernheim diesen Lichtcheck durch. „Dabei wird getestet, ob die Ausstattung der Lichtanlage den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht und ob sie zuverlässig funktioniert“, erklärt Martin Bosold vom Viernheimer Ordnungsamt. Und das Wunderbare dabei: Der Lichtcheck ist kostenlos.
Ein positives Ergebnis wird mit Prüfbericht und einer Plakette bestätigt, im anderen Fall werden Hinweise gegeben, wie Mängel beseitigt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.
Besonders Kinder können anhand des Themas Licht für einen sorgfältigen Umgang mit ihrem Fahrrad und für hohe Aufmerksamkeit im Verkehr sensibilisiert werden. Sehr eindrücklich unterstützt wird das am besten dann, wenn die Kinder mit ihren Eltern ein Fahrradfachgeschäft besuchen, um das Licht am eigenen Fahrrad prüfen zu lassen. Sicherheit ist kein Zufall. Deshalb das Fahrrad mit dem Lichtcheck sicherer machen!

Zur Information:

Jeder weiß es, jeder beklagt es:
Viele Radfahrer nehmen es mit der Beleuchtung ihrer Fahrräder nicht allzu ernst. Stichproben ergaben, dass knapp 40 Prozent aller Radler bei Dunkelheit ohne Licht – teils weil das Fahrrad über keine funktionierende Beleuchtung verfügte, teils weil vorhandenes Licht nicht eingeschaltet war – unterwegs sind.

Bei weiteren zwölf Prozent fehlten Scheinwerfer oder Schlussleuchte. Weniger als die Hälfte war mit vorschriftsmäßig beleuchteten Fahrrädern sicher unterwegs.

Beleuchtungsanlagen sind oftmals Grund zur Beanstandung
Hauptanlass zur Beanstandung waren in der Vergangenheit die Beleuchtungsanlagen. So war bei knapp einem Viertel aller Fahrräder weder der vordere Scheinwerfer noch das Rücklicht vorhanden. Ebenfalls zu bemängeln: Nur gut 14 Prozent aller Radfahrer trugen zu ihrer eigenen Sicherheit helle oder reflektierende Kleidung und nur 13 Prozent hatten einen Helm auf. Auch die bei allen Fahrrädern vorgeschriebenen Reflektoren waren nur bei knapp der Hälfte vorhanden.

Die Stadtpolizei Viernheim rät, regelmäßig die Fahrradbeleuchtung zu überprüfen und, falls notwendig, in Ordnung zu bringen. Weiter wird daran erinnert, dass für Mountain-Bikes und Rennräder mit einem Gewicht über 10 kg, die im Straßenverkehr genutzt werden, ebenfalls die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten und diese gegebenenfalls mit einer fest installierten Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden müssen.

Bis zu 25 Euro Verwarnungsgeld können fällig werden, wenn man mit einem Fahrrad ohne funktionierende Lichtanlage unterwegs ist. Und das muss nicht sein. Der Fahrradlicht-Check bringt die „Erleuchtung“!

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