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Frankenthal – Sicherheitshinweise für Radfahrer und Fußgänger

Frankenthal /Metropolregion Rhein-Neckar – Sicherheitshinweise für Radfahrer und Fußgänger in der dunkleren Jahreszeit

Die Polizeiinspektion Frankenthal stellt fest, dass zurzeit viele Radfahrer in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind. Gerade aber in der dunkleren Jahreszeit steigt das Risiko für Radfahrer und Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen (Dunkelheit, Nebel, Regen usw.) übersehen zu werden.

Da Radfahrer zu den so genannten schwächeren Verkehrsteilnehmern gehören, die weder von einer Knautschzone, noch von einem Airbag geschützt werden, muss es im Interesse jedes einzelnen Fahrradfahrers und jedes Fußgängers sein, frühzeitig wahrgenommen zu werden, um eine gefährliche Situation oder gar einen Unfall zu vermeiden.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung gibt nur für die Ausstattung von Fahrrädern konkrete Vorgaben. Gesetzliche Vorschriften für Fußgänger gibt es nicht. Es werden aber im Handel zahlreiche sinnvolle Accessoires (Reflektoren in Form von Arm-, Bein- oder Bauchbinden, teilweise mit Blinklämpchen, Jacken, Rucksäcke, Schulranzen und Schuhe mit Reflektoren usw.) angeboten, sodass auch Fußgänger für Ihre Sicherheit aktiv sorgen können.

Die lichttechnischen Einrichtungen von Fahrrädern sollten regelmäßig überprüft und den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung gegebenenfalls angepasst werden. Erziehungsberechtigte sollten im Interesse ihrer Kinder und deren Gesundheit die Räder gerade jetzt auf Sicherheitsmängel überprüfen oder überprüfen lassen. Eine funktionierende Beleuchtung kann lebensrettend sein.

Nach § 67 Straßenverkehrszulassungsordnung müssen die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern folgende Erfordernisse erfüllen:

• ein nach vorne wirkender Scheinwerfer für weißes Licht
• mindestens ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler
• eine Schlussleuchte für rotes Licht
• mindestens ein nach hinten wirkender roter Rückstrahler
• einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
• Nach vorne und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen (zusätzlich dürfen zur Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen angebracht werden)
• mindestens zwei gelbe nach der Seite wirkende Speichenrückstrahler oder so genannte Reflektionsreifen

Zusätzlich ist eine Schlussleuchte für rotes Licht, welches auch im Stand wirkt, erlaubt. Aus Sicherheitsgründen wird diese empfohlen. Die vorgenannten lichttechnischen Einrichtungen müssen fest angebracht, nicht verdreckt und ständig betriebsbereit sein.

Nach § 17 Straßenverkehrsordnung sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, einzuschalten.

Die Polizei wird im Rahmen eines ins Leben gerufenen Fahrradfahrersicherheitsprojektes in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen zu diesem Thema durchführen. Im laufenden Jahr 2011 wurden bisher 465 Fahrradfahrer von der Polizeiinspektion Frankenthal verwarnt, weil ihre lichttechnischen Einrichtungen nicht vollständig, defekt oder nicht vorhanden waren.

Wir bitten, im Sinne der eigenen Sicherheit die vorgenannten Ratschläge / Hinweise zu beachten.

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