• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Viernheim – Infostand auf dem Wochenmarkt – Förderprogramm für die Viernheimer Innenstadt

Viernheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Schmucke Fassaden für Viernheims Innenstadt!

Wer den Farbpinsel schwingt, wird finanziell belohnt

Maximale Zuschüsse von 3.000 Euro für Sanierung, Erneuerung oder Renovierung von Fassaden

Informationsveranstaltung am kommenden Samstag, 25. Juni, von 9.00-12.00 Uhr auf dem Wochenmarkt

Hauseigentümer in der Viernheimer Innenstadt, die ihre Fassaden sanieren, erneuern oder renovieren möchten, können sich auf Zuschüsse freuen. 40% der Gesamtkosten, maximal 3.000 Euro!

Möglich macht dies die Förderrichtlinie zur Aufwertung der Fassaden. Ziel ist es, die Viernheimer Innenstadt optisch herauszuputzen und aufzuwerten. Die Stadt will die Betroffenen dabei finanziell unterstützen.

Mit der Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ und der Förderung der Lokalen Ökonomie aus EFRE-Mitteln (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) soll die Innenstadt als Mittelpunkt der Stadt in ihren vielfältigen Funktionen gestärkt werden. Dabei zählt vor allem die Initiative der Betroffenen. Und dabei steht Information über Inhalte der einzelnen Förderprogramme an erster Stelle.

Aus diesem Grund findet am kommenden Samstag, 25. Juni, von 9.00-12.00 Uhr eine Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung auf dem Wochenmarkt statt, zu der Bürgermeister Matthias Baaß, 1. Stadtrat Martin Ringhof und Corinna Schierz vom Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung alle Betroffenen herzlich einladen.

Am Infostand der Stadtverwaltung vor dem Hallenbad-Eingang wird die Förderrichtlinie zur Aufwertung der Fassaden im Einzelnen vorgestellt, Fragen beantwortet.

Alle Interessierte, besonders alle Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende aus dem Geltungsbereich sowie Multiplikatoren wie Handwerker und Architekten sind hierzu herzlich eingeladen.

Wer den Farbpinsel schwingt, wird belohnt

Hier die Essentials der Förderrichtlinie zur Aufwertung der Fassade:

I. Grundsätzliches

1. Die Stadt Viernheim fördert im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“ die Sanierung, Erneuerung oder Renovierung von Fassaden nach den Festlegungen dieser Richtlinie. Die Förderung finanziert sich aus Bundes- und Landesmitteln sowie städtischer Anteilsfinanzierung.
2. Das Förderprogramm bezieht sich auf öffentlich einsehbare Fassaden im Geltungsbereich des Programms „Aktive Kernbereiche“.
3. Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt werden.

II. Fördervoraussetzungen

1. Der Zuwendungsempfänger muss sich vor Beginn der Maßnahmen von der Stadtverwaltung Viernheim zur Fassadensanierung beraten lassen. Die Beratung erfolgt anhand des Fassadenleitbilds der Stadt Viernheim. Die Fassadensanierung muss den Zielen des Fassadenleitbilds entsprechen.
2. Der Zuwendungsempfänger muss sich vor Beginn der Maßnahme von dem Brundtlandbüro der Stadt Viernheim zur wärmetechnischen Sanierung beraten lassen.
3. Alle eventuell erforderlichen Genehmigungen – Baubehörde, Bundesdenkmalamt etc. – müssen vorliegen.
4. Es muss eine Maßnahmenbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsübersicht vorliegen.
5. Die Fassadensanierung ist durch Fachbetriebe durchzuführen.
6. Die Maßnahme muss nach Zugang des Bewilligungsbescheides innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
7. Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn mit deren Umsetzung vor dem Eingang des Förderantrags begonnen wurde.


III. Art, Umfang und Dauer der Förderung

1. Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung zur Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.
2. Die Kosten der Beratungsleistungen trägt die Stadt zusätzlich zur städtischen Anteilsfinanzierung.
3. Die Fördersumme beläuft sich auf 40 % der Gesamtkosten, max. jedoch € 3.000,– €.
4. Eine Kumulierung der Zuschüsse mit Mitteln aus anderen Regelungen ist möglich.

Ansprechpartner:
Corinna Schierz, Stadtbetrieb
Telefon: 988-512

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Adresse: www.aktive.kernbereiche.viernheim.de.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de