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Heidelberg – Unseriöse Anzeigenwerbung mit dem Namen “Polizei”

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Unseriöse Anzeigenwerbung mit dem Namen “Polizei” Polizei finanziert ihre Druckwerke nicht mit Anzeigenwerbung
Zahlreiche Anfragen in jüngster Zeit nimmt die Polizeidirektion Heidelberg zum Anlass, erneut darauf hin zu weisen, dass derzeit wieder Werber versuchen, Gewerbetreibende als Anzeigenkunden für die Finanzierung von Druckwerken mit polizeibezogenen Themen zu gewinnen. Dabei wird bei den Betroffenen der Eindruck erweckt, es würde sich um Anfragen im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit der Polizei handeln. Die Polizeidirektion Heidelberg weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Polizei des Landes die Herausgabe ihrer Druckwerke in keinem Fall über Anzeigenkunden finanziert. Wichtige Informationsschriften, beispielsweise zum besseren Schutz vor Kriminalität oder für mehr Verkehrssicherheit, werden aus den öffentlichen Haushalten finanziert und kostenlos an die Bürger abgegeben. Offensichtlich gelingt es Anzeigenwerbern aber immer wieder, den Eindruck zu erwecken, sie würden im Auftrag, in Zusammenarbeit oder zumindest im Interesse der Polizei handeln. Die Polizei Baden-Württemberg arbeitet nicht mit diesen Verlagen oder Organisationen zusammen. Erhalten Polizeidienststellen unangefordert derartige Druckerzeugnisse, werden diese umgehend an den Absender zurückgeschickt oder wandern ungelesen in den Papierkorb. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch. Da der Begriff “Polizei” nicht geschützt ist, wird er fast immer dazu verwendet, die Druckwerke, in denen geworben werden soll, mit vielversprechenden Namen zu betiteln. Den dadurch entstehenden Vertrauensvorschuss nutzen die Werber zu Vertragsabschlüssen, die meist ein ganzes Anzeigenabonnement beinhalten. Häufig stehen dabei aber Auflage
und Verbreitungsgebiet im krassen Gegensatz zum Anzeigenpreis. Die Polizei gibt deshalb die folgenden Tipps:

– Seien Sie generell sehr vorsichtig, wenn Ihnen Anzeigenaufträge für Druckwerke mit Polizeibezug angeboten werden. Bei solchen Offerten ist eine sorgfältige Überprüfung dringend geboten.

– Lassen Sie sich über die Verbreitung der Publikation und Ihrer möglichen Anzeige ganz genau, am besten schriftlich, informieren.

– Treffen Sie telefonisch oder mündlich möglichst keine Vereinbarungen.

– Prüfen Sie Verträge und/oder Anzeigenaufträge vor Ihrer Unterschrift sehr sorgfältig und lesen Sie auch das “Kleingedruckte”. Entspricht der Text zweifelsfrei dem, was Sie im Auftragen geben wollen? Wie oft soll die Anzeige erscheinen? Wie hoch sind die Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrags?

– Achten Sie bei Auftragsbestätigungen oder Korrekturanzeigen darauf, ob mit der Freigabe eventuell ein neuer Anzeigenauftrag verbunden ist.

– Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Pressestelle der Polizeidirektion Heidelberg (Tel. 06221/99-1010 bis 1015).

– Fast immer tauchen im Zusammenhang mit Anzeigenwerbungen auch angebliche “Polizei – Gewerkschaften ” auf. Wenn Sie diesbezüglich sicher gehen wollen, es auch tatsächlich mit einer der in Baden-Württemberg tätigen Gewerkschaften zu tun zu haben, versichern Sie sich bei den Heidelberger Organisationen
der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (Tel. 06221/991030) oder der Gewerkschaft der Polizei im Deutschen Gewerkschaftsbund
(Tel. 06222/5709200)

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