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Viernheim – Neue Bezeichnung für Ordnungsdienst

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Stadtpolizei – neue Organisationsbezeichnung für den Außendienst des Ordnungsamtes

Stadtpolizei. So lautet ab 1. Januar 2011 die neue Organisationsbezeichnung des Außendienstes des städtischen Ordnungsamtes. Dies beschloss der Magistrat bereits Ende vorigen Jahres. Mit der Umbenennung in Stadtpolizei sind aber keine zusätzlichen, höheren Aufgaben, keine Erweiterung der Zuständigkeiten verbunden. Vielmehr eine Anerkennung der Arbeit der Ordnungsamts-Außendienstmitarbeiter.
„Für den Gesamtauftritt des Außendienstes ist es sinnvoll, eine gemeinsame Bezeichnung zu haben, ungeachtet dessen, ob es sich um Angestellte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs handelt oder die bisherigen Hilfspolizisten, die eher für den fahrenden Verkehrs zuständig sind“, so 1. Stadtrat Martin Ringhof.

In einer Pressekonferenz wies Ringhof auf die geänderten Bestimmungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) hin. Danach sind die Hilfspolizeibeamten den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt und haben in ihren Aufgabengebieten die gleichen Kompetenzen:

? Verkehrsregelnde Eingriffe in den Verkehr
? Erteilen von polizeilichen Weisungen
? Entgegennahme von Anzeigen im Ordnungswidrigkeitenrecht
? Erteilen von Platzverweisen
? Unterbringung nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz
? Personenüberprüfung und Identitätsfeststellung
? Anwendung unmittelbaren Zwanges mit körperlicher Gewalt und entsprechenden Hilfsmitteln.

Die Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem HSOG, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Freiheitsentziehungsgesetz oder der Gefahrenabwehrverordnung.
Zu den Aufgaben zählt etwa die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, das Einliefern von Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere gefährden, in geschlossene Abteilungen von Krankenhäusern.
Auch die Durchführung etwa von Ermittlungen für andere Behörden oder die Durchsetzung des Alkoholverbots auf dem Rathausplatz mit Erteilung von Platzverweisen gehört zu den Befugnissen. Die Hilfspolizeibeamten sind auch Ansprechpartner für die Bürger und verstehen sich als Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung. Während die Landespolizei in erster Linie für die Aufklärung von Straftaten zuständig ist, konzentrieren sich die Hilfspolizeibeamten auf die Aufklärung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Hilfspolizeibeamte und Vollzugspolizei stehen letztlich beide gleichermaßen im Dienste der Präventionsarbeit.
Die Bezeichnung Stadtpolizei – so 1. Stadtrat Martin Ringhof – werde den tatsächlichen Aufgabenstellungen eher gerecht. „Der Name lehnt sich an die föderale Struktur Bund, Land, und Kommunen an. So gibt es auf der Bundesebene die Bundespolizei und auf Landesebene die Landespolizei. Die Stadtpolizei ist in diesem Sinne als Organisationsbezeichnung zu sehen“, betonte der Dezernent.
Man habe schon längere Zeit über die Umbenennung nachgedacht, diesen Schritt aber erst nach erfolgreicher Umorganisation des Ordnungsamtes vollzogen. Der Begriff „Hilfspolizei“ lasse die angemessene Wertschätzung vermissen.
Bereits viele Kommunen, wie zum Beispiel Frankfurt, Wiesbaden, Bad Vilbel, Pfungstadt, Griesheim etc. verwenden die Bezeichnung Stadt- oder Kommunalpolizei. Der teilweise in Städten verwendete Begriff Ordnungspolizei soll aufgrund der historisch negativen Besetzung nicht verwendet werden.
Neben der begrifflichen Anpassung an die geänderte Aufgabenstellung stehen ebenso positive Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund.
 

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