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Heidelberg – Funktion der neuen Lohnsteuerkarte

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Einfacher, schneller, sicherer: Die elektronische Lohnsteuerkarte – Wer in diesem Jahr darauf wartet, seine Lohnsteuerkarte per Post zugestellt zu bekommen, wartet vergebens: Die Papierversion des Dokuments hat ausgedient. Um die Lohnsteuer zukünftig einfacher und unbürokratischer erheben zu können, führt das Bundesministerium für Finanzen ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte ein. Solange gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter.

Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Informationen, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, erhält er nicht mehr über den Arbeitnehmer, sondern direkt von der Finanzverwaltung. In einer Datenbank der Finanzverwaltung werden die Informationen der Arbeitnehmer erfasst und für den Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt.

Die Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte
• Die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt vereinfacht und beschleunigt das gesamte Lohnsteuereinzugsverfahren erheblich.
• Die Bürgerinnen und Bürger sparen sich künftig den Weg zur Meldebehörde, da die Finanzämter künftig allein zuständig sind für die Änderungen von Lohnsteuerdaten.
• Im Gegensatz zur bisherigen Papierversion kann die elektronische Lohnsteuerkarte nicht verloren gehen und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.

Was ändert sich für den Arbeitnehmer?
Die Bundesbürger erhalten für das Jahr 2011 keine neue Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält ihre Gültigkeit, bis das neue elektronische Verfahren eingesetzt wird. Bei Abweichungen, die sich auf die Steuerklasse oder auf die Zahl der zu berücksichtigen Kinder zu Gunsten des Steuerzahlers ab 2011 auswirken, ist der Steuerzahler verpflichtet, diese Eintragungen nicht mehr beim Bürgeramt, sondern direkt beim Finanzamt Heidelberg, Maaßstraße 32, 69123 Heidelberg, Telefon 06221 7365-0, ändern zu lassen.
Benötigt ein Steuerzahler für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen sind ledige Arbeitnehmer, die 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber auch ohne Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Steuerklasse I zugrunde legen. Zu Beginn einer Beschäftigung ab 2012 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerrechtliche Identifikationsnummer nennen und erklären, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Hat das Arbeitsverhältnis schon vorher bestanden, liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Nach Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte müssen antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Achtung: Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt sind weiterhin der Stadtverwaltung Heidelberg zu melden!

Wie sicher sind die Daten?
Die Lohnsteuerdaten werden unter Wahrung des Datenschutzes übermittelt. Der Steuerzahler kann mit Beginn des neuen Verfahrens über das ElsterOnline-Portal jederzeit einsehen, welche Daten gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat. Die zuständigen Finanzämter geben ebenfalls Auskünfte zu den gespeicherten Daten. Abrufen können die elektronischen Daten nur die aktuellen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann auf Antrag beim zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf der Daten benennen oder sperren.

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es unter www.elster.de.

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