Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – Am Freitag, 3.09.2010, gegen 17 Uhr, kam es in der Mannheimer Straße an der Einmündung zur Weimarer Straße in Ludwigshafen zu einem Verkehrsunfall. Eine 24-jährige PKW-Fahrerin aus Ludwigshafen wollte von der Weimarer Straße nach rechts auf die Mannheimer Straße einbiegen. Hierbei übersah sie einen 32-jährigen Radfahrer, der entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Radweg fuhr.Der Radfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt und mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Sachdienliche Hinweise zu dem Unfall nimmt die Polizeiwache Oggersheim, Tel. 0621 / 963 – 2400.
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Hinweis der Polizei:
Viele Unfälle passieren, weil Radfahrer die Regeln missachten. Mancher kennt sie nicht oder hat sie vergessen. Auch für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer gilt die Straßenverkehrsordnung! Zur Vermeidung von Unfällen und zur eigenen Sicherheit sollten Radfahrer daher beachten, dass sie grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen. Gem. § 2 Abs. 4 StVO müssen Radfahrer einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung entsprechend beschildert ist (runde blaue Verkehrsschilder mit Fahrrad oder rundes blaues Schild mit Fahrrad und Fußgänger).