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Viernheim – Keine Handhabe gegen Wettbüros

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Wettbüros in der Innenstadt: Stadt sind rechtlich die Hände gebunden – Bürgermeister Matthias Baaß hofft auf klare Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.
Die Zunahme von Wettbüros in der Viernheimer City wirksam zu verhindern, ist rechtlich derzeit nicht durchsetzbar. Das ist die Kernaussage von Bürgermeister Matthias Baaß in einem Antwortschreiben an Stefan Hoock, den Vorsitzenden der Citygemeinschaft Viernheim.
Hoock hatte sich an den Bürgermeister gewandt mit der Bitte, eine weitere Ansiedlung von Wettbüros in der Innenstadt möglichst zu unterbinden. Baaß zeigt Verständnis für die Bitte der City-Gemeinschaft. Doch leider seien der Stadtverwaltung die Hände gebunden. Nicht nur in Viernheim, auch in anderen Städten.
„Die Stadtverwaltungen haben keine Handhabe, diesen wuchernden Markt zu regulieren. Die Rechtslage ist leider so verworren, dass nur eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Klarheit bringen kann, mit der wir im Mai/Juni diesen Jahres rechnen“, so der Bürgermeister.
Die momentane Praxis sieht so aus: Die Wettbürobetreiber müssen lediglich anzeigen, dass Sie ein Wettbüro eröffnen wollen. Eine entsprechende Anzeige leitet die Stadt an den Kreis Bergstraße als zuständige Behörde weiter. Mit der Gewerbeaufsicht des Kreises wurde vereinbart, dass die Betreiber bei Abgabe der Anzeige darauf hingewiesen werden, dass eine Ablehnung durch den Kreis in jedem Fall erfolgt. Das hindert die Betreiber aber nicht daran, Wettbüros sofort zu öffnen. Der Kreis erlässt dann eine Schließungsverfügung verbunden mit der sofortigen Vollziehung unter Androhung eines Zwangsgeldes.
Die Betreiber haben dann die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu stellen. Von dieser Möglichkeit machen die Betreiber immer Gebrauch. Die Verwaltungsgerichte entsprechen aufgrund der unklaren Rechtslage regelmäßig den Anträgen der Betreiber. Derzeit sind 90 ungeklärte Fälle bei den Hessischen Verwaltungsgerichten anhängig.
In den Fällen, bei denen das Verwaltungsgericht tatsächlich zugunsten des Kreises entscheidet, wechselt einfach der Betreiber und das Spiel geht wieder von vorne los. Die Verfahren ziehen sich über Monate und Jahre hin. Hinzukommen die nicht zu unterschätzenden Schadensersatzansprüche der Betreiber gegenüber dem Kreis Bergstraße für den Fall, dass in einem Hauptverfahren zugunsten der Betreiber entschieden wird, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.
Bürgermeister Baaß hofft darauf, dass der Europäische Gerichtshof endlich Rechtsklarheit schafft. Anderen Städten geht es genau so. Es gibt eine Vielzahl von Schließungsverfügungen, die aber völlig wirkungslos bleiben.
 

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