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Frankenthal – Keine alkoholischen Getränke mitbringen

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar -Das Mitbringen alkoholischer Getränke und deren Verzehr während des Fastnachtsumzuges ist verboten
Das närrische Treiben in Frankenthal nähert sich seinem diesjährigen Höhepunkt, nämlich dem Frankenthaler Fastnachtsumzug am 13. Februar 2010, um 14.11 Uhr in der Innenstadt.
Dieser Umzug erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit bei den Besuchern Frankenthals und seiner Umgebung. Auch die sich an den Umzug anschließende Straßenfastnacht wird bei der Bevölkerung immer beliebter und findet entsprechenden Anklang.
Doch die Freude des närrischen Volkes hat auch eine Kehrseite.
So hat sich in den letzten Jahren eine gewisse Tendenz zu übermäßigem Alkoholgenuss breit gemacht, der es zu begegnen gilt. Die Problematik von Alkoholexzessen und der damit verbundenen Folgeerscheinungen bei solchen Veranstaltungen ist ein bekanntes leidiges Thema.
Bei einer Nachbereitung der Zugteilnehmer mit Oberbürgermeister Theo Wieder wurde von Verantwortlichen einer Jugendgarde sogar von sexuellen Belästigungen betrunkener Personen der “Gardemädchen” gesprochen. Die Zahl der Sachbeschädigungen, ebenso aber auch von Körperverletzungsdelikten ist seit Jahren ansteigend. Die Täter machen sogar vor Angriffen auf Sicherheitskräfte nicht halt. Die auffallend alkoholbedingte Enthemmung hat immer wieder zur Folge, dass friedliche Besucher und Teilnehmer des Fastnachtsumzuges angepöbelt und belästigt werden, obwohl sie doch ausgelassen aber angemessen Fastnacht feiern, sich an den Zugwagen und Garden, der Musik und dem Einfallsreichtum der Mitwirkenden erfreuen wollen.
Die Stadt Frankenthal hat sich aus diesem Grund entschlossen, für den Tag des Umzuges eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese besagt, dass in der Zeit von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr das Mitbringen alkoholischer Getränke und deren Verzehr im Straßenverlauf des Umzuges und auf dem Rathausplatz verboten ist.
Da bei den Exzessen maßgeblich branntweinhaltige Getränke sowie Mixgetränke eine große Rolle spielen, haben die Verantwortlichen entschieden, auch die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken sowie den Ausschank und Verkauf an den Ständen am Umzugs-weg und auf dem Rathausplatz zu verbieten.
Wer trotzdem beim Feiern etwas trinken möchte, kann dies mit Bier, Wein, Sekt oder Mixgetränken, die vor Ort erhältlich sind.
 
Vor und während des Umzuges werden gemeinschaftliche Teams des Ordnungs- und Umweltschutzamtes und der Polizei die Einhaltung der Verbotsvorschriften kontrollieren und bei Bedarf, zur Sicherheit der Besucher und Teilnehmer, Platzverweise erteilen bzw. mitgebrachten Alkohol sicherstellen und gegebenenfalls vernichten.
 
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und appelliert im Sinne eines friedlichen und respektvollen Miteinanders, die Vorgaben zu beachten. Der Frankenthaler Fastnachtsumzug soll eine fröhliche Veranstaltung bleiben, die alle in guter Erinnerung behalten

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