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Mosbach – Kind ja – Trauschein nein

Mosbach / Rhein-Neckar – Anerkennung der Vaterschaft schon vor der Geburt möglich – Das Kreisjugendamt informiert
 
Neckar-Odenwald-Kreis. Es ist erst wenige Jahrzehnte zurück, als unverheiratete Frauen, die sich ihren Kinderwunsch erfüllten oder ungewollt ein Kind bekamen, einen schweren Stand in der Gesellschaft hatten. Das war nicht immer so; bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts waren nichtehelich geborene Kinder keine Seltenheit. Im Südwesten traf dieser besondere Umstand auf immerhin eines von sechs Kindern zu. Bis in die Mitte der 1960er Jahre fiel dieser Anteil auf unter fünf Prozent, um dann in Baden-Württemberg wieder auf rund 20 Prozent anzusteigen. Anders ausgedrückt: Jedes fünfte hier geborene Kind hat heute eine unverheiratete Mutter. Bundesweit trifft das übrigens schon auf jedes 3. Kind zu. Auch wenn Baden-Württemberg damit zumindest 2006 am unteren Ende der bundesdeutschen Skala lag (in Mecklenburg-Vorpommern wurden 63 von 100 Kindern ehelich geboren), tut Information not. Denn in vielen Fällen sind ledige Mütter nicht wirklich allein, sondern leben in trauter Harmonie mit dem Kindesvater zusammen und wollen natürlich auch die Verantwortung für den Nachwuchs gemeinsam übernehmen. Wie in einer ganz „normalen“ Familie – nur halt ohne Trauschein.

Allerdings hat nur ein ehelich geborenes Kind im juristischen Sinn auch einen Vater. Deshalb ist es bei unverheirateten Partnern ganz wichtig, dass der Vater sein Kind vor dem Gesetz anerkennt. Diese Anerkennung, die nur mit urkundlicher Zustimmung der Mutter wirksam wird, kann sowohl vor als auch nach der Geburt gegenüber dem Urkundsbeamten des Kreisjugendamtes oder des Standesamtes abgegeben werden. Bei einer Anerkennung vor der Geburt und vor dem Kreisjugendamt kann im Übrigen auch gleich die gemeinsame Sorge beurkundet werden. Und eine ausführliche Beratung beider Elternteile über sämtliche Rechte und Pflichten wie Unterhalts-, Erb-, Namens-, Sorge-, Anfechtungs- und Umgangsrecht gibt es außerdem. „Die Möglichkeit der Beurkundung vor der Geburt wird leider sehr wenig genutzt“, bedauert Astrid Leonhardt von Landratsamt, Geschäftsbereich Jugendhilfe: „Irgendwie hat sich das noch immer nicht richtig herumgesprochen, dass diese Möglichkeit besteht.“ Die durchweg Vorteile habe, denn zu diesem Zeitpunkt seien die werdenden Eltern noch „Herr ihrer Zeiteinteilung“, was nach der Geburt zunächst mal anders aussehen kann. „Da ist die Aufmerksamkeit dann oft nicht mehr so gegeben“, weiß Astrid Leonhardt, die ihre Dienste und die ihrer Mitarbeiter auch gerne zur telefonischen Vorabberatung anbietet. Unter der Telefonnummer 06261/84 – 2010 (Frau Leonhardt), -2011 (Frau Zimmermann), – 2012 (Frau Bickel), -2013 (Herr Bangert), -2014 (Herr Nowosad) und –2015 (Frau Schüßler) kann man sich beraten lassen und gegebenenfalls einen Beurkundungstermin ausmachen.
 

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