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Weinheim – „Grüne Welle“ wird möglich – Bei Tempo 30 im dicht bebauten Bereich der Mannheimer Straße

Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Gute Nachrichten für die Anwohner der Mannheimer Straße: Zwischen Händelknoten und Postkreuzung wird es eine Tempo-30-Zone geben, das hat die Stadt im Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt bekräftigt. Mit einer neu eingestellten “Grünen Welle” soll sich die Fahrtzeit nicht verlängern. Aber leiser wird es sein. Oberbürgermeister Heiner Bernhard betonte in der gleichen Sitzung, dass keine stationären Radaranlagen installiert werden. „Steuereinnahmen sind sicherlich nicht der Grund für diese Maßnahme“, erklärte er. Es gehe vor allem darum, den Lärm des Autoverkehrs einzudämmen. Denn wer in Weinheim in der Mannheimer Straße wohnt, der Hauptverkehrsader von der Autobahn in die Innenstadt, der ist einem Verkehrslärm im gesundheitsgefährdenden Bereich ausgesetzt. Das gilt zumindest für den dicht bebauten Bereich zwischen dem „Suezkanalweg“ und der „Weststraße“.
Das hat die Stadt Weinheim jetzt im Zuge einer Lärmaktionsplanung festgestellt – und will im Sinne der Anwohner Abhilfe schaffen. Gleichzeitig soll es aber auch gelingen, den Verkehrsfluss in die City – sei es mit dem Auto oder der RNV-Linie 5 – nicht ins Stocken zu bringen. Das geht nach den Erkenntnissen der Verkehrsplaner im Weinheimer Amt für Stadtentwicklung am besten mit einer Tempo-30-Begrenzung bei einer gleichzeitigen Koordination der Ampeln. Die drei Ampeln auf der Strecke könnten so abgestimmt werden, dass sich bei Tempo 30 fast eine „Grüne Welle“ in beiden Richtungen ergibt. Die Autofahrer würden dann trotz der geringeren Geschwindigkeit seltener anhalten müssen und daher sogar rascher vorankommen.
Amtsleiter Sven-Patrick Marx betonte er, dass die Stadt die Lärmaktionsplanung nicht nur als gesetzliche Vorgabe sondern auch als eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern der Stadt betrachte. Deshalb gehe es der Stadt auch nicht nur um eine Analyse der Werte sondern gleich um Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Anwohner der Mannheimer Straße seien stark betroffen, konkretisierte dann Stadt- und Verkehrsplaner Dietmar Schmittinger. Nachts liegt bereits eine Gesundheitsgefährdung bei einer Lärmbelastung von 60 dB(A) vor, tagsüber bei 70 dB(A). Die Messung während des Lärmspaziergangs ergab Werte deutlich über 70 dB(A). In der Mannheimer Straße bekommen nachts etwa 140 Personen, tagsüber noch etwa 120 Personen diesen Pegel ab. Aufgrund von Vorgaben des Kooperationserlasses der Landesregierung muss sich die Stadt darum kümmern. Schmittinger konnte nachweisen, dass eine Tempo-30-Regelung den Verkehr nicht automatisch verzögern muss, wenn die Ampelschaltung entsprechend funktioniert.
Bei Tempo 50 und der derzeitigen Ampelschaltung ist ein Autofahrer im Moment zwischen Post- und Händelknoten stadtauswärts knapp zwei Minuten lang unterwegs.
Wegen der kurzen Abschnitte zwischen den Ampeln sei aber bei Tempo 50 keine „Grüne Welle“ möglich, so die Verkehrsplaner.
Bei Tempo 30 wird diese Fahrzeit beibehalten, wenn der Autofahrer zwischen den beiden Knotenpunkten nur noch einmal an einer Ampel halten muss. Bislang steht er im Allgemeinen an zwei roten Ampeln. Stadteinwärts würde die Tempo-Drosselung etwa 15 Sekunden Verzögerung ausmachen, das gilt in etwa auch für die RNV-Linie 5.
So seien „keine unverhältnismäßig negativen Auswirkungen“ auf den Verkehrsfluss zu erkennen.

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