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Mannheim – Wirtschaft sieht Handlungsbedarf bei der Energiewende im Land

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar / Stuttgart – Auf Initiative der Wirtschaft hat das Umweltministerium mit dem Monitoringbericht vom 28.10.2013 eine erste Analyse zur Energiewende in Baden-Württemberg vorgelegt. Die Wirtschaft sieht in ihrer Bewertung noch Schwachstellen auf verschiedenen Feldern der Umsetzung der Energiewende.
Bei der Versorgungssicherheit ist ein längerer Betrachtungszeitraum nötig, der über das Jahr 2022, dem Jahr der Abschaltung des letzten Kernkraftwerkes, hinausreicht. „Vor allem die Industrie ist auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen. Es geht darum, den möglichen Handlungsbedarf für die Stromversorgung sehr zügig zu untersuchen und bis spätestens 2015 ein bundesweites Marktdesign für den wirtschaftlichen Bau und Betrieb konventioneller Kraftwerke zu entwickeln“, betont Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe. Die Karlsruher Kammer ist Federführer Energie aller zwölf IHKn im Land. Man begrüße die Aktivitäten des Umweltministers, das Thema grundlastfähiger Kapazitäten auf Bundesebene in den Fokus zu stellen. Die Versorgungssituation in Süddeutschland bleibe angespannt, deshalb müssten jetzt schnell und mit Nachdruck effiziente Lösungen entwickelt werden.
Auch die Strompreisentwicklung betrachtet die Wirtschaft mit Sorge. „Energiekosten sind ein wesentlicher Faktor im internationalen Wettbewerb. Die Politik kann Steuern und Abgaben auf den Strompreis direkt selbst beeinflussen und muss dafür sorgen, dass Strom bezahlbar bleibt“, sagt Burkhard Thost, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK). Um den Industriestandort Deutschland zu erhalten, seien Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterhin unbedingt notwendig. Gleichzeitig bedürfe es der grundsätzlichen Neuausrichtung dieses Gesetzes, um durch marktnahe Ausgestaltung einen weiteren Preisanstieg zu verhindern. Das vom Umweltministerium kürzlich vorgestellte Gutachten zu einem „EEG 2.0“ weise hierfür keinen vielversprechenden Weg. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Entlastung der Wirtschaft bestünde in der Senkung der Stromsteuer.
Ein weiterer Punkt ist der Stromimport. Kann der Stromverbrauch nicht, wie von der Landesregierung geplant, gesenkt werden und nehmen gleichzeitig gesicherte Stromerzeugungskapazitäten ab, muss die Differenz mit Stromimporten gedeckt werden. Für diese notwendigen Stromimporte muss die Verfügbarkeit der Stromlieferungen abgesichert und der Übertragungsnetzausbau vorangetrieben werden. Die Landesregierung sollte sich deshalb verstärkt für eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Energiepolitik und die Vollendung des EU-Strombinnenmarktes einsetzen. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der Verteilnetze zu Smart Grids von Seiten des Landes nach Kräften zu unterstützen und beispielsweise durch einen Verteilnetzentwicklungsplan strategisch voranzutreiben.

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