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Herxheim – Info-Aktion der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine in Herxheim

Herxheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt SÜW, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer SÜW präsentieren sich am Freitag, 19. April 2013, von 9 bis 12.30 Uhr, mit einer Informationsaktion auf dem Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung (Obere Hauptstraße 2) in Herxheim.

Ansprechen wollen sie u.a. die Personen, die im Landkreis Südliche Weinstraße als ehren¬amtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig sind.

Dieser Personenkreis, meist sind es Familienangehörige oder Le-benspartner der Betroffenen, werden vom Amtsgericht bestellt. Nicht selten fühlen sich die Betreuerinnen und Betreuer mit den vielfältigen Aufgaben alleingelassen. Sie müssen das Geld verwal-ten, sich um die Gesundheit des Betroffenen kümmern oder dessen häusliche Pflege organisieren. Oft haben die Betreuerinnen und Betreuer wenig Zeit, um eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Aus diesem Grund wollen die Betreuungsbehörde und -vereine den Kontakt auf der Straße ermöglichen.

Beim Einkauf können die Ehrenamtlichen oder interessierte Bürge-rinnen und Bürger am Stand vorbeikommen, um mit Fachleuten über Probleme und Fragen rund um die Themen “Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung” zu sprechen.

Ergänzend zur persönlichen Beratung liegen kostenlos Broschüren zur Gesetzesgrundlage im Betreuungsrecht, zu Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie zur Vorsorgevollmacht, als Hilfe und Unterstützung für die engagierten Mitmenschen, aus.

Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine SÜW informieren und beraten gerne auch in Einzelgesprächen individuell über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Beratungen sind kostenlos und werden bei Bedarf auch zu Hause durchgeführt. Bei den Gesprächen werden Wünsche und Vorstellungen ebenso erörtert wie Vorteile, Risiken und rechtlichen Möglichkeiten der einzelnen Vollmachtsarten. In den Gesprächen werden die Ratsuchenden auf die neuesten rechtlichen Bestimmungen einer Vorsorgevollmacht (Möglichkeit der Einwilligung in ärztliche Zwangsbehandlungen) hingewiesen. In Einzelfällen verweist die Betreuungsbehörde auch an Notare oder Rechtsanwälte, sofern dies sinnvoll erscheint.

Info
-Betreuungsbehörde SÜW,
Roland Held, Tel. 06341/940153
-Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Südliche Weinstraße,
Johannes Pfeiffer, Tel. 06341/918281
-Betreuungsverein der Lebenshilfe, Margreth Becker-Echternach,
Tel.06348/3269109
-Betreuungsverein des Sozialdienstes Kath. Frauen und Männer für
den Landkreis SÜW, Michael Falk, Tel. 06341/55323

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