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Heidelberg – Neu: Heidelberg Pass in zwei Varianten

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Den Heidelberg-Pass gibt es ab 1. Januar 2012 in zwei Varianten. Weil die Bundesregierung 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen hat, war eine Anpassung des bisherigen Leistungskatalogs notwendig. Der Gemeinderat gab dafür am 15. Dezember 2011 grünes Licht.

Mit dem Heidelberg-Pass+ hatte die Stadt Heidelberg schon lange vor der Einführung des Bildungspakets durch die Bundesregierung ein Teilhabepaket für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen geschnürt. Weil sich die Angebote teilweise aber mit denen des Bundesbildungspakets überschneiden, musste der Pass jetzt modifiziert werden.

Was ist neu?

Ab 1. Januar 2012 gibt es zwei Varianten des Heidelberg-Passes: den Heidelberg-Pass+ und den neuen Heidelberg-Pass.

Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass+ sind:

• Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
mindestens einem Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
• Familien mit einem schwerbehinderten Kind
• Bezieher von Kriegsopferfürsorgeleistungen
• Bürger/innen ab 65
• Rentner/innen

die über ein Einkommen verfügen, das eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet und die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben. Sie profitieren weiterhin von den Leistungen des alten Heidelberg Pass+ wie kostenloses Mittagessen in allen Kindertagestätten, 1-Euro-Mittagessen an Schulen, kostenloser Ferienpass, freier Eintritt im Zoo und im Kurpfälzischen Museum, Ermäßigung bei Sportvereinen, Schwimmbädern, Stadtbücherei, Theater, Volkshochschule, Musikschule, Akademie für Ältere, Frauennachttaxi, ÖPNV. Neu sind Beitragsfreiheit im letzten und vorletzten Kindergartenjahr und kostenloses Mittagessen auch in der Kindertagespflege.

Der neue Heidelberg-Pass ist für Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets gedacht, also diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfe zu Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen. Sie haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Pass+, müssen aber in Teilbereichen wie Mittagessen oder Vereinsmitgliedschaft Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen. „Dass das Antragsverfahren in Teilbereichen aufwendiger wird, liegt an der Konstruktion des Bildungspakets der Bundesregierung. Andererseits bezahlt der Bund jetzt manche Leistungen, die bisher freiwillig von der Stadt übernommen wurden“, erklärt Sozialbürgermeister Dr. Joachim Gerner.

„Unser Ziel war es, niemanden gegenüber den bisher gewährten Leistungen schlechter zu stellen. Das ist uns mit der Konzeption der beiden Heidelberg-Pässe gelungen“, so Gerner. Fakt ist: In Heidelberg profitieren einkommensschwache Familien mit und ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket des Bundes weiterhin gleichermaßen von umfangreichen Unterstützungsangeboten.

Infos und Ansprechpartner
Beide Heidelberg-Pässe können weiterhin bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen beantragt werden. Die bisher ausgestellten Heidelberg-Pässe können unabhängig von den neuen Anspruchsvoraussetzungen bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer weiter verwendet werden. Ein Umtausch ist nicht erforderlich.

Infos zum neuen Heidelberg-Pass sind unter www.heidelberg.de Menschen Familien Oft gesucht Heidelberg-Pass abrufbar.

Fragen zur Leistungsbeantragung für Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets werden vom Jobcenter unter Telefon 06221 9159-409/459 bzw. vom Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-37400 und 58-38718 beantwortet. Auskünfte zur Beantragung der Heidelberg-Pässe und zu den Vorteilen des Heidelberg-Pass+ für Geringverdienende erteilen die Bürgerämter.

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