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Heidelberg – Bebauungsplan für den Holbeinring – Entwurf kann vom 29. Dezember bis zum 3. Februar eingesehen werden

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Heidelberger Gemeinderat billigte am 15. Dezember 2011 den Entwurf des Bebauungsplans Rohrbach „Am Holbeinring“ und beschloss die öffentliche Auslegung. Der Entwurf des Bebauungsplans kann in der Zeit vom 29. Dezember 2011 bis zum 3. Februar 2012 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Prinz Carl Kornmarkt 1, sowie im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Das betroffene Gebiet liegt zwischen Römerstraße, Sickingenstraße, Fabrikstraße und Am Rohrbach und umfasst auch die ehemaligen US-Liegenschaften, die das Studentenwerk für zehn Jahre angemietet hat. In acht Gebäuden werden 640 Wohnheimplätze für Studierende angeboten. Nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans darf hier ein achtgeschossiges Wohnhochhaus errichtet werden. Eine Umsetzung dieser alten Planung ist städtebaulich nicht erwünscht, deshalb soll das Planungsrecht geändert werden.

Die sechs Grundstücke westlich der Brechtelstraße befinden sich in Privateigentum und werden vorwiegend gewerblich genutzt. Der Rewe-Markt wird bis 2013 in das geplante Nahversorgungszentrum Rohrbach verlagert. Die Umnutzung der Konversionsfläche und des Rewe-Geländes eröffnen die Möglichkeit, die erfolgreich begonnene Entwicklung des Wohnquartiers „Am Turm“ fortzusetzen.

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