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Speyer – abgeholzte Grünanlage am Güterbahnhof – Eigentümer muß Konsequenzen tragen

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar – Kahlschlag am Güterbahnhof: Grober Verstoß gegen geltende Bestimmungen

Der Kahlschlag am Güterbahnhof sei ein grober Verstoß gegen geltende Bestimmungen des Naturschutzrechtes, so die Stadtverwaltung zur Diskussion über die abgeholzte Grünanlage an der Bahnhofstraße. Aber über hellseherische Gaben verfüge man im Stadthaus nicht, sonst wäre die Rodung dieser Grünfläche untersagt worden, so Oberbürgermeister Hansjörg Eger. Gegen den Eigentümer des Geländes sei mittlerweile ein Ordnungswidrigkeits¬verfahren eingeleitet worden. Er müsse mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die Überprüfung durch die Umweltabteilung der Stadtverwaltung habe ergeben, dass 15 große Bäume mit einem Stammdurchmesser von 25 cm bis zu einem Meter entfernt wurden. Mehr als die Hälfte davon wiesen keine Faulstellen an der Schnittfläche auf. Sie müssen deshalb als gesunde Bäume gewertet werden. Morsche Äste in den Kronen hätte man sicher auch durch einen Rückschnitt beseitigen können. Verkehrssicherheitsargumente könnten für die Fällung dieser Bäume deshalb nicht geltend gemacht werden, so Eger. Darüber hinaus wurden 10 kleinere Götterbäume mit etlichen Gebüschen entfernt. Wahrscheinlich wurden dabei auch Nester von heimischen Singvögeln zerstört. Damit sei auch gegen Bestimmungen des Artenschutzrechtes verstoßen worden.
In den bisherigen Gesprächen zwischen Stadtplanung und Investor wurde ausdrücklich auf die Bedeutung dieser Grünfläche hingewiesen. Dabei wurde insbesondere auf ökologische und stadtklimatische Aspekte Bezug genommen. Umso weniger verstehe man deshalb im Stadthaus das Vorgehen des Eigentümers. Er müsse jetzt mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

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