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Mannheim – Rhein-Neckar-Fernsehen GmbH meldet erneut Insolvenz an! Mediengruppe Dr. Haas will sich neu ausrichten – Sendebetrieb wird fortgesetzt

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Knapp ein Jahr nachdem die Rhein-Neckar Fernsehen GmbH das erste Mal Insolvenz angemeldet hat, muss der Regionalsender wegen drohender Zahlungsunfähigkeit erneut Insolvenz anmelden.

Hintergrund ist die Entscheidung der Mediengruppe Dr. Haas, ihre Bewegtbild-Aktivitäten neu auszurichten. Die Mediengruppe Dr. Haas, die RNF Anfang des Jahres übernommen hatte, will auf ihr Engagement im linearen Fernsehen künftig zu verzichten, nachdem sich die wirtschaftlichen Aussichten von RNF entgegen der Erwartungen nochmals deutlich verschlechtert hatten.

Aufgrund der konjunkturell bedingten weiteren Beschleunigung des Rückgangs der Werbemärkte konnte die Mediengruppe Dr. Haas den Anfang 2019 aus der Insolvenz übernommenen Sender nicht stabilisieren. Insbesondere die Vermarktung des klassischen TV-Programms (Werbezeitenverkauf) hat sich entgegen den Erwartungen gegenüber dem Insolvenzjahr 2018 nochmals deutlich verschlechtert.

Auch die Zurverfügungstellung erheblicher finanzieller Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro seitens der Mediengruppe Dr. Haas sowie umfangreiche Maßnahmen konnten der strukturell sowie konjunkturell bedingten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des regionalen TV-Senders nicht ausreichend entgegenwirken.

Zudem sieht die RNF-Geschäftsführung für die Fortführung des TV-Senders infolge der eingetretenen und zukünftig zu erwartenden Entwicklung keine wirtschaftliche Perspektive mehr.

Die Mediengruppe Dr. Haas will sich künftig Bewegtbild-Angeboten zuwenden, die auf digitalen Verbreitungswegen zeitsouverän gestreamt werden können und perspektivisch neue Formate in den Digitalauftritten ihrer Gruppe und in sozialen Netzwerken schaffen.

Als Insolvenzverwalter wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch  eingesetzt, der Möglichkeiten zur Fortführung und Sanierung des Senders prüft. Rauschenbusch will im vorläufigen Insolvenzverfahren einen Weiterbetrieb mit der vorhandenen Liquidität ermöglichen. Der Sende- und Geschäftsbetrieb geht vorerst lt. Insolvenzverwalter weiter.

 

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