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Mutterstadt – Neue Parkregelungen im Ortskern Mutterstadt einschließlich Rathaus-Parkplatz

P-Schild 01 (002)Mutterstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt weist darauf hin, dass Parken im Ortskern generell nur auf den dafür ausgezeichneten Flächen erlaubt ist. Die Parkzeiten sind mit maximal 2 Stunden festgelegt, mit der Parkscheibe zu belegen und unbedingt einzuhalten, da ansonsten eine gebührenpflichtige Verwarnung droht. Dies gilt ebenso für alle Fahrzeuge, die außerhalb der vorgesehenen Flächen, im Fußgängerbereich, sowie auf oder vor den Behindertenübergängen parken. Die 2-Stundenregelung gilt ab sofort auch für den großen Parkplatz hinter dem Rathaus. Die Kontrollen der Einhaltung durch das Ordnungsamt beginnen ab sofort und ohne eine Übergangsregelung während der restlichen Bauphase. Weitere Parkplätze stehen auf dem Messplatz zur Verfügung.

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