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Bobenheim-Roxheim – Verkehrsunfallflucht durch Öffnen der Fahrzeugtür

Bobenheim-Roxheim/Rhein-Pfalz-Kreis. Auf dem Parkplatz des Einkaufzentrums in Bobenheim-Roxheim, im Südring, beschädigt am gestrigen Dienstag, 28.02.2017, gegen 13:30 Uhr, ein 49-jähriger Mann aus Birkenheide durch das Öffnen seiner Wagentür ein neben ihm geparktes Fahrzeug. Insgesamt entsteht bei dem nach Definition verursachten Verkehrsunfall ein Sachschaden in Höhe von ca. 1000€. Der 49-Jährige entfernt sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle und geht in dem Markt einkaufen. Als er zurückkommt, verweigert er die Angabe seiner Personalien gegenüber dem Geschädigten.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

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