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Mannheim – Kirchliche Trauung für homosexuelle Paare

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Dekan Ralph Hartmann begrüßt den aktuellen Beschluss der badischen Landessynode Als einen „wichtigen Schritt gegen die Ausgrenzung von schwulen und lesbischen Christinnen und Christen“ wertet Dekan Ralph Hartmann die aktuelle Entscheidung der badischen Landessynode. Diese hat am 23. April 2016 auf ihrer Frühjahrstagung mit großer Mehrheit beschlossen, dass gleichgeschlechtige Paare in einem Traugottesdienst öffentlich gesegnet werden können. Diese Entscheidung gilt ab sofort. Klarheit statt Graubereich “Es ist gut, dass wir diesen Schritt gegangen sind und homosexuelle Christinnen und Christen nicht mehr ausgrenzen“, sagt Dekan Hartmann. „Wir haben für Klarheit gesorgt und einen schmerzlichen Missstand beendet.“ Bisher konnten Paare, die sich segnen lassen wollten, dies nur im privaten Rahmen tun. Das geschah in Mannheim durchaus in Kirchen, jedoch ohne Glockengeläut und nicht öffentlich. Damit, erläutert Hartmann, wollte man einerseits der bestehenden Regelung und andererseits den Paaren gerecht werden. Dieser „ungute Graubereich“ hat nun Klärung gefunden. Künftig ist eine kirchliche Trauung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft möglich. Wie die Ehe wird dann auch deren Trauung in die Kirchenbücher eingetragen. „Ich begrüße
es sehr, dass die Landessynode dieser Gleichbehandlung mit so großer Mehrheit zugestimmt hat“, so Dekan Hartmann.

Die Landessynode hatte intensiv über die Frage einer öffentlichen Trauung für homosexuelle Paare debattiert. „Jetzt ist es wichtig, auf diejenigen zuzugehen, die sich mit der Entscheidung schwer tun“, betont Hartmann mit Blick auf die innerkirchlichen Kontroversen zu diesem Thema. Landesbischof
Jochen Cornelius-Bundschuh erwartet keine „innerkirchlichen Verwerfungen“, sieht aber die Notwendigkeit, „im engen Austausch mit jenen zu bleiben, die anderer Meinung in dieser Frage sind.“ Zum „Ja“ ist auch ein „Nein“ möglich „Eingetragene Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können in einem evangelischen Traugottesdienst öffentlich unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung gestellt werden“, heißt es in dem Beschluss der Landessynode, der ab sofort gilt. Eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer kann den öffentlichen Gottesdienst ablehnen; der zuständige Dekan bzw. die zuständige Dekanin beauftragt dann eine andere Person mit dem Gottesdienst. Die Landessynode hat zugleich ihr Bedauern darüber ausgedrückt, „dass lesbischen und schwulen Menschen Leid zugefügt wurde“, heißt es in dem Beschluss. Als erste der bundesweit 20 Landeskirchen hatte die Landeskirche Hessen-Nassau die Trauung homosexueller Paare als Amtshandlung ermöglicht.

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