• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Heidelberg – Bürgermeister Wolfgang Erichson überreichte 250. Einbürgerungsurkunde

Heidelberg /  Metropolregion Rein-Neckar – Heidelberg ist eine internationale Stadt. Stadtbildprägend sind nicht nur die zahlreichen Gäste aus aller Welt, sondern auch die rund 45.000 Menschen aus etwa 160 Ländern, die in Heidelberg zuhause sind. Im Zuge ihrer Integrationspolitik misst die Stadt Heidelberg der Einbürgerung neuer deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen hohen Stellenwert bei. Die Einbürgerungszahlen bewegen sich seit einigen Jahren auf hohem Niveau. Gemessen an der Einwohnerzahl hat Heidelberg die zweithöchste Einbürgerungsquote in der Bundesrepublik. Bürgermeister Wolfgang Erichson hat am Freitag, 12. September 2014, in seinen Diensträumen die 250. Einbürgerungsurkunde im Jahr 2014 an Amir Moradi übergeben, der aus dem Iran stammt. Bürgermeister Erichson beglückwünschte Amir Moradi und sagte: „Ich freue mich, dass Sie heute Ihren Status als Flüchtling verlieren und als deutscher Staatsbürger eine neue Heimat gefunden haben. Und ich hoffe, dass Sie und Ihre Frau sich bei uns in Heidelberg weiterhin wohlfühlen. Menschen anderer Nationen oder Herkunft, anderer Religion oder Kulturen sind in Heidelberg nicht nur willkommen, sondern werden als echte Bereicherung für die Stadt gesehen.“ Amir Moradi, der „neue Deutsche“ mit iranischen Wurzeln, kam 2008 als politischer Flüchtling nach Deutschland. Der 33-Jährige arbeitet als Elektrotechniker. Rund 250 Bewerbungen schickte er ins Rennen, bis es mit einem Arbeitsplatz geklappt hat. Seine Ehefrau Mina Ebrahimi, die ihn begleitete, kam in Juni 2011 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Nur drei Jahre nach ihrem ersten Deutschkurs studiert die 30-Jährige jetzt in Heidelberg Chemie. „Wir fühlen uns sehr wohl hier – und haben in Deutschland vor allem ein sicheres Leben“, sagte Amir Moradi. In Heidelberg sind im Jahr 2014 insgesamt 413 Einbürgerungsurkunden ausgestellt worden. Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis des/der Antragsteller/in vorliegen.
• Er/sie muss seit acht Jahren in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt sich auf sechs beziehungsweise sieben Jahre, wenn sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ vorliegen wie beispielsweise ein deutscher Schul- oder Hochschulabschluss.
• Er/sie muss den Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten können.
• Er/sie besitzt ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Sprachzertifikat Deutsch-Test für Zuwanderer).
• Er/sie muss die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen.
• Er/sie muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des deutschen Grundgesetzes bekennen.
• Er/sie muss die alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung aufgeben.
• Er/sie darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.

Das Wissen der Einbürgerungswilligen in Hinblick auf die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland wird seit 1. September 2008 im sogenannten Einbürgerungstest abgefragt. Diese Tests werden in Baden-Württemberg von den Volkshochschulen durchgeführt. Seit April 2013 gibt es alternativ den Test „Leben in Deutschland“, der an der vhs, in Heidelberg auch bei F+U, dem Heidelberger Pädagogium und dem Internationalen Bund abgelegt werden kann.

 

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de