Neustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Aus gegebenem Anlass weist der ESN darauf hin, dass alle Entwässerungsgegenstände im Haus beziehungsweise auf dem Grundstück, die unter der Rückstauebene liegen (Gully und Toiletten im Keller, Waschmaschinen), gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz durch geeigneten Rückstauschutz zu sichern sind.Die Rückstauebene ist die Straßenhöhe, an der der Hausanschluss in den öffentlichen Kanal mündet.
Durch einen DIN-gemäßen Schutz, zu dem der Eigentümer verpflichtet ist, können Wasserschäden im Haus und auf dem Grundstück vermieden werden.
Für eine fachliche Beratung steht der ESN unter den Telefonnummern 06321/9372-20/21/14 zur Verfügung.