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Speyer – LBM entzieht sich Diskussion zum Lärmschutz

Speyer / Rhein-Neckar – Eigenartige Vergleiche zulasten der Bürger wirft CDU-Landtagsabgeordneter Axel Wilke dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Reaktion auf dessen Presseerklärung vom vergangenen Freitag vor. Indem die Pressesprecherin das Ergebnis der Verkehrszählung vom 21./22.04. mit den Spitzentemperaturen eines Hochsommertages vergleiche, wolle der LBM offensichtlich behaupten, am 21.04. habe eine extreme Verkehrsbelastung geherrscht. „Diese Behauptung wird durch nichts begründet und steht auch im Widerspruch zur Ankündigung im Vorfeld der Zählung, diese an einem „repräsentativen Tag“ abzuhalten“, so Wilke, „was also bezweckt der Vergleich?“. Es sei zu befürchten, dass der LBM sich auch weiterhin seiner Verantwortung für einen wirksamen Lärmschutz nicht stellen will. Für ihn hat die Zählung vor allem eines gezeigt: trotz Wirtschaftskrise hält die Belastung der B 9 durch den Schwerlastverkehr unvermindert an, und wenn die Wirtschaft wieder anspringt, muss mit weiter steigenden Zahlen gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund bleiben die Forderungen an das Land in der vom Stadtrat auf Initiative der CDU verabschiedeten Lärmresolution unverändert auf der Tagesordnung. Leider sei der Ministerpräsident bei seinem Wahlkampfauftritt am Samstag auch diesem Thema ausgewichen. Von der Stadtverwaltung fordert Wilke gleichzeitig unverzüglich zu prüfen, ob das Zählergebnis zu einer Verschärfung der Lärmaktionsplanung führen müsse. Der vom Stadtrat verabschiedete Plan sei von einer Durchschnittsbelastung von 41.468 Fahrzeugen im Bereich zwischen Iggelheimer und Dudenhofer Straße ausgegangen, erinnert Wilke, während selbst der LBM nun aus dem Ergebnis der Zählung eine vorläufige Durchschnittsbelastung für 2009 von 45.921 Fahrzeugen ableite, was immerhin mehr als 10 % Zuwachs bedeute. „Es zeigt sich, dass es richtig war, im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner von Schützen-, Gilgen- und Bahnhofstraße zwar die Lärmaktionsplanung im März zu verabschieden, sie hinsichtlich B 9 und B 39 aber unter einen ausdrücklichen Änderungsvorbehalt zu stellen“, so Wilke abschließend.

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