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Mannheim – IHK warnt vor betrügerischen Anrufen – Gaststätten in Mannheim betroffen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar warnt aus aktuellem Anlass vor betrügerischen Anrufen bei Gastronomiebetrieben im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz. Mehrere Gaststätten in Mannheim erhielten Anrufe einer weiblichen Person, die sich als Mitarbeiterin der IHK Rhein-Neckar oder als Mitarbeiterin eines Call-Centers im Auftrag der IHK Rhein-Neckar ausgibt. Diese Person kündigt flächendeckende Kontrollen der Stadt sowie ein Bußgeld von etwa 2.000 Euro an, falls in der Gaststätte nicht die aktuellste Version des Jugendschutzgesetzes veröffentlicht ist. In diesem Zusammenhang wird der Musteraushang des Jugendschutzgesetzes zum Preis von 386 bzw. 128 Euro angeboten. Die IHK weist darauf hin, dass diese Person weder Mitarbeiterin der IHK Rhein-Neckar ist, noch in deren Auftrag handelt. Der Aushang des Jugendschutzgesetzes kann kostenlos auf der Website der IHK unter www.rhein-neckar.ihk24.de/tourismus (Dokumentnummer 32133) abgerufen werden.

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