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Heidelberg-Rauschen – Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten bringt Änderungen mit sich

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Wasserschutzgebiet Heidelberg-Rauschen erstreckt sich künftig über den gesamten Stadtteil Wieblingen bis hin zum Neckar. Das hat die Stadt Heidelberg als untere Wasserbehörde mit einer neuen Rechtsverordnung festgelegt. Für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils ergeben sich ab Samstag, 1. Februar 2014, einige Änderungen. Denn in Wasserschutzgebieten gelten je nach Schutzgebietszone besondere Auflagen und Verbote.

Neben Wieblingen sind auch die Stadtteile Weststadt, Südstadt, Rohrbach und Kirchheim betroffen, da die Wasserschutzgebiete der Wasserwerke Eppelheim und Mannheim-Rheinau ebenfalls angepasst werden und nun im Osten bis an die Rohrbacher Straße beziehungsweise an die Karlsruher Straße reichen. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

•             In Wieblingen sind Erdwärmesonden und das Erschließen von Grundwasser zur Wärme /Kältegewinnung sowie für Brauchwasserzwecke nicht mehr zulässig.

•             Industrielle oder gewerbliche Anlagen müssen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhöhten Anforderungen entsprechen.

•             Im Heidelberger Stadtgebiet, das jetzt neu in den Wasserschutzgebieten Eppelheim und Mannheim-Rheinau liegt, dürfen Erdwärmesonden künftig nur mit Wasser betrieben werden. Grundwasserwärmepumpen benötigen einen separaten Zwischenkreislauf mit Wasser.

Nötig geworden war die Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete aufgrund von neuen hydrogeologischen Erkenntnissen über die Strömungsrichtung des Grundwassers, aus dem Mannheim, Heidelberg, Eppelheim und Edingen-Neckarhausen den Großteil ihres Trinkwassers gewinnen. Wieblingen liegt zukünftig in einer Schutzzone mit erhöhten Anforderungen, da hier das Grundwasser direkt der westlich angrenzenden Trinkwassergewinnungsanlage Heidelberg-Rauschen zufließt. Das Grundwasser wird somit weiterhin nachhaltig vor Verunreinigungen geschützt und die Trinkwasserversorgung vor Ort gewährleistet.

Die Rechtsverordnung für das Schutzgebiet Heidelberg-Rauschen mit Schutzgebietskarten kann bei der Stadt Heidelberg im Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg-Altstadt, während der Sprechzeiten eingesehen werden.

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