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Landau – Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße – 1.Wechsel in der Geschäftsführung – 2.Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 1. Februar hat Martin Müller den Posten des Geschäftsführers im Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße übernommen. In der neuen Funktion verantwortet er die Einführung des zu Jahresbeginn gestarteten Bürgergeldes. Nach den zum 1. Januar 2023 eingeführten höheren Leistungssätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. Martin Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Landau – Südliche Weinstraße, trat seine neue Aufgabe in der Einführungsphase des Bürgergeldes an. „Ein Start in einer spannenden Zeit. Die Umstellung vom Arbeitslosengeld II zum Bürgergeld hat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter viel abverlangt, verlief aber problemlos. Viele Erfahrungen der vergangenen Jahre sind in die Bürgergeld-Reform eingeflossen und wir haben jetzt noch bessere Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger, die auf Hilfen des Jobcenters angewiesen sind, zu unterstützen. Ich begrüße die weiteren Kernelemente der Reform, die zum 1. Juli greifen.

Dabei legen wir unseren Schwerpunkt darauf, die Menschen nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Ich freue mich, diese Aufgabe zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen zu gestalten.“ Müller bringt in die neue Funktion als Geschäftsführer eine über 40-jährige Berufserfahrung in verschiedenen Funktionen der Arbeitsverwaltung mit und war zuletzt als Bereichsleiter in der Agentur für Arbeit Landau tätig. Die kommunalen Vorsitzenden der Trägerversammlung des Jobcenters, Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und Landrat Dietmar Seefeldt, sind sich einig: „Es ist ein echter Mehrwert für die Region, dass die Leitung des Jobcenters kompetent und in breitem Konsens zwischen Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Agentur für Arbeit besetzt werden konnte. Nachdem in den vergangenen Jahren einige Krisen und Herausforderungen bewältigt wurden, hat das Jobcenter unter der neuen Leitung bereits die Einführung des Bürgergeldes und die Betreuung der hier angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern gemeistert.“

Christine Groß-Herick, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Landau: „Die aktuelle Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt stellt uns heute vor große Herausforderungen. Nur durch das Zusammenwirken der regionalen Partner schaffen wir gute Lösungen für die Menschen vor Ort. Herr Müller findet in seinem Jobcenter engagierte Mitarbeitende, die ihm bei der Bewältigung der künftigen Aufgaben zur Seite stehen, und dafür wünsche ich ihm alles Gute“.

Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft
Müller erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden.“

Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende
Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Der Kooperationsplan ersetzt die bisherige formale Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart. Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.

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