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Mannheim: Zwei Tatverdächtige im Alter von 39 und 41 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Haft

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen zwei Wohnsitzlose russischer und deutscher Nationalität im Alter von 39 und 41 Jahren erlassen. Sie stehen im dringenden Verdacht, in Mannheim mehrere Betrugsdelikte begangen zu haben.

Die beiden Männer sollen am Donnerstag, 17.03.2022, zwischen 15:30 Uhr und 16:00 Uhr in drei Fällen zum Bezahlen von Waren in Verkaufsbetrieben in der Mannheimer Innenstadt zuvor rechtswidrig erlangte Zahlungskarten eingesetzt haben. Hierbei entstand ein Schaden von rund 630 Euro.

Insgesamt hatten die beiden Tatverdächtigen 54 Zahlungskarten (Kredit- und EC-Karten) von 39 Geschädigten in ihren Besitz gebracht. Bei Bezahlvorgängen nahmen sie Vermögensschäden entweder für den Geschäftsbetreiber oder den Karteninhaber in Höhe des jeweiligen Kaufpreises in Kauf.

Die bei den zwei Tatverdächtigen aufgefundenen Zahlungskarten wurden sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen erlassen. Sie wurden nach der Vorführung beim Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Inwiefern die Tatverdächtigen für weitere gleichgelagerte Taten in zurückliegender Zeit in Betracht kommen, wird derzeit überprüft. Gegenstand der noch andauernden weiteren Ermittlungen ist zudem die Feststellung der Herkunft der sichergestellten Zahlungskarten und deren Inhaber. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Unbare Zahlungsmittel beim Polizeirevier Mannheim-Oststadt dauern an.

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