Dudenhofen/Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar.
Über zwei Einbrüche in Dudenhofen wurde die Polizei Speyer am 10.09.2019 verständigt.
Unbekannte Täter gelangen im Zeitraum 30.08 – 10.09.2019 während der Abwesenheit des Bewohners vermutlich über ein Kellerfenster unberechtigt in sein Einfamilienhaus in der Jägerstraße. Nach der Tat dürfte das Haus über ein bei der Tatortaufnahme offenstehendes Schlafzimmerfenster verlassen worden sein. Ob Etwas entwendet wurde, ist derzeit noch nicht bekannt. Über das Wochenende (06.09 – 10.09.2019) gelangen unbekannte Täter in eine Kindertagesstätte in der Kilianstraße. Wie der/die Täter in das Gebäude eindringen konnte/n, war vor Ort nicht abschließend zu klären und ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Aus der Kindertagesstätte wurde eine Bargeldsumme in 3stelliger Höhe und einen Universalschlüssel entwendet. Zeugenhinweise zu beiden Einbrüchen nimmt die Polizei unter der Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Dudenhofen – Zwei Diebstähle aus Kraftfahrzeugen
Gleich zu zwei Diebstählen aus einem Kraftfahrzeug durch unbekannte Täter kam es vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag in Dudenhofen. In der Ernst-Reuter-Straße wurde ein dort geparkter Lieferwagen auf unbekannte Weise geöffnet. Aufbruchspuren waren an dem Fahrzeug nicht feststellbar. Aus dem Fahrzeuginneren wurden mehrere Werkzeuge, Werkzeugkoffer und ein Laptop entwendet. Der genaue Schaden ist noch nicht bekannt. In der Friedrich-Ebert-Straße wurde aus einem in einer Hofeinfahrt geparkten Pkw der Fahrzeugschein und einen Nintendo 2DS Spielekonsole entwendet. Auch an diesem Fahrzeug, welches zur Tatzeit verschlossen war, konnten keinerlei Aufbruchspuren festgestellt werden. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Speyer – Zechbetrug bei Asia-Imbiss
Ein 20jähriger Mann aus Speyer speiste in einem asiatischen Straßenimbiss auf der Maximilianstraße für 23 EUR und eröffnete anschließend dem Personal, dass er nicht bezahlen werde, da er kein Geld mitführe. Dies sei ihm auch bereits bei seiner Bestellung bewusst gewesen, allerdings habe er Hunger gehabt. Die Polizei konnte bei der Anzeigenaufnahme feststellen, dass der Beschuldigte weder Bargeld noch irgendwelche Bankkarten mit sich führte. Die offene Rechnung konnte von ihm so nicht beglichen werden. Deshalb wurden seine Personalien erhoben und an den Imbissbetreiber für die Geltendmachung seiner zivilrechtlichen Forderungen weitergegeben.