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Heidelberg – Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht am 1. Mai! Waldbetretungsverbot zwischen Dienstag den 30. April, 14 Uhr + Mittwoch den 1. Mai, 6 Uhr


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Auf der Heidelberger Thingstätte wird es – wie im vergangenen Jahr – auch 2019 keine sogenannte Walpurgisnachtfeier mehr geben. Die Stadt zieht damit die Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2019

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Dienstag, 30. April 2019, ab 14 Uhr, bis Mittwoch, 1. Mai 2019, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt. Es handelt sich um einen mobilen Zaun, der nach dem 1. Mai 2019 wieder entfernt wird. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin.

Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.

Gefährdungsbeurteilung: 23 Kategorien, 17 Mal höchste Risikostufe

Zu diesem Schluss kommt auch die Gefährdungsbeurteilung der Firma Event Consult Europa. Der Zustand bis zum Jahr 2017 sei für die Stadt Heidelberg und für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nicht hinnehmbar gewesen. Das Gutachten beleuchtet 23 Kategorien – von der Geländebeschaffenheit über Zu- und Abgangswege bis hin zum Besucherverhalten oder einer eventuellen Räumung des Areals im Schadensfall. Bei 17 Kategorien sehen die Gutachter „nicht zu vertretende und kalkulierbare Risiken“ – das ist die höchstmögliche von sechs Risikostufen.

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