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Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Stadtrats am 19. März 2018

Neustadt an der Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Neues, stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist Thorsten Völker. In den Werkausschuss des ESN wurden gewählt: Marco Moscelli und Ute Dilschneider sowie David Moll und Torsten Klein (als Stellvertreter). Nächstes Thema war das weitere Vorgehen in Sachen „Fahrradvermietsystem“, dazu gab es im Vorfeld eine Information über das VRNnextbike. Bezugnehmend auf einen Antrag der SPD Stadtratsfraktion hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 mit breiter Mehrheit den grundsätzlichen Beschluss zur Implementierung eines Fahrradvermietsystems gefasst. Das System VRNnextbike wurde dabei als geeignet angesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Details zu klären und die Ergebnisse im März im Stadtrat vorzustellen. Nach ausführlicher Diskussion wurde folgendes beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortekonzept zu vertiefen, Mikrostandorte zu benennen, Raumkonkurrenzen aufzuzeigen (z.B. Wegfall von Parkplätzen für eine Nextbike Station) sowie ggf. zusätzliche Kosten für Tiefbauarbeiten zu kalkulieren. Im Weiteren soll die Verwaltung Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern sowie mit den städtischen Gesellschaften aufnehmen (Systemausbau über eine kommunale GmbH).

Im Ergebnis sind die anfallenden Gesamtkosten zu kalkulieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung zur Aufnahme in den Nachtragshaushalt vorzulegen. Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplans „Chemnitzer Straße“ ergaben sich keine Änderungen. Der Plan wurde ursprünglich 1997 aufgestellt mit dem Ziel, Mischgebietsflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen vom Bahnübergang an der Speyerdorfer Straße im Nordwesten bis hin zu den gewerblich genutzten Flächen im Südosten entlang der Bundesstraße 39 am Ortsausgang zu entwickeln. Doch zwischen Erfurter und Adolf-Kolping-Straße entwickelten sich im Wesentlichen kleinteilige Betriebe. Nun gilt es, die tatsächlichen Nutzungen dem Bebauungsplan anzupassen. Außerdem soll nur Einzelhandel mit nicht-innenstadtrelevanten Waren im Hauptsortiment zulässig sein.

Auch bei der geplanten Bebauung des ehemaligen Sulo-Geländes geht es voran. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen haben keine Folgen für die Festsetzungen des Bebauungsplans. Städtebaulich wird ein urbanes Quartier angestrebt, in dem auf etwa 50 Prozent der Flächen Geschosswohnungsbau in unterschiedlichen Typologien realisiert werden soll. Zum Nord-, Süd- und Ostrand des Gebietes finden sich maximal drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss. In zentraler Lage vermittelt ein Mischgebiet (Anteil ca. 25 Prozent) zu den südlich und westlich angrenzenden, eher gewerblich geprägten Nutzungen (Schlachthof, Telekom, neuer Einzelhandelsmarkt). Hierin findet sich auch ein Bauplatz für eine Kita wieder, der der Stadt per städtebaulichem Vertrag übereignet wird. Gegen die stärker befahrene Speyerdorfer Straße wird das Areal durch ein Sondergebiet für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel und einen Streifen Gewerbegebiet abgeschottet. Das Gebiet ist rund fünf Hektar groß. Ergänzend dazu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Zur Information vorgestellt wurde – wie bereits im Hauptausschuss – der Beteiligungsbericht 2017 der Stadt für das Geschäftsjahr 2016. Notwendig wird der Bericht, wenn eine Gemeinde zu mindestens fünf Prozent an privaten Unternehmen beteiligt ist. Dies ist beispielsweise bei der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH, der WBG, den Stadtwerken oder der Kuckucksbähnel GmbH der Fall.

Der Stadtrat empfahl der Gesellschafterversammlung der WBG zudem den Beschluss eines neuen Gesellschaftsvertrages. Der Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin wurde ermächtigt, dem Beschluss des Vertrages zuzustimmen. Zum Hintergrund: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hat die Gesellschaftsverträge der städtischen Tochtergesellschaften einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass einige Bestimmungen nicht mehr vollumfänglich den aktuellen gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Auch von Seiten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen von vereinzelt durchgeführten Prüfungen der städtischen Gesellschaften ähnliche Feststellungen betreffend der Gesellschaftsverträge getroffen. Veränderungen gibt es beispielsweise bei „Stammkapital und –einlagen“, „Vertretung der Gesellschaft, Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer“ oder „Gesellschafterversammlungen“.

Nächstes Thema war der Konzernabschluss 2016 der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH. Der Aufsichtsrat der TKS sowie der Stadtrat wurden gebeten, den geprüften Konzernabschluss der TKS zur Kenntnis zu nehmen. Er besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel und dem Konzernlagebericht nebst Prüfvermerk. Bezüglich des Wirtschaftsplans für 2018 ermächtigte das Gremium den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung zu beschließen.

Nach Vorberatung im Hauptausschuss stimmte der Stadtrat für die Maßnahmenliste für das kommunale Investitionsprogramm 3.0. Hintergrund ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), das Ende Juni 2015 in Kraft trat. Aufgrund dieses Gesetzes stellt der Bund in einem ersten Schritt in den Jahren 2015 bis 2020 über die Länder insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen von finanzschwachen Kommunen zur Verfügung. Davon stehen der Stadt Neustadt an der Weinstraße für allgemeine Investitionen 2,076 Mio. Euro zu. Entsprechende Maßnahmen sind bereits angemeldet. In 2017 hatte der Bund diese Mittel um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Einzelmaßnahmen müssen ein Mindestvolumen von 200.000 Euro übersteigen und in den Jahren 2017 bis 2022 durchgeführt und abgerechnet werden. Auf Neustadt entfällt ein Anteil von 3,443 Mio. Euro. Daraus ergeben sich bei einer Förderquote von 90 Prozent Investitionsmaßnahmen im Umfang von 3,825 Mio. Euro. Die Wahl fiel auf die Sanierung der Grundschule Gimmeldingen (490.000 Euro), Energieeinsparmaßnahmen und Sanierung der WC-Anlagen im Käthe-Kollwitz-Gymnasium (564.000 Euro), Sanierungen im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium und Leibniz-Gymnasium (1,25 Millionen und 1,24 Millionen Euro) sowie die Ostschule (275.000 Euro). Insgesamt sollen damit 3,825 Millionen Euro investiert werden. Die Liste wird nun dem Finanzministerium zugeleitet, das die Förderfähigkeit der angemeldeten Maßnahmen beurteilt.

Auf Antrag der CDU-Fraktion gab Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer Auskunft über die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (UMA). Demnach lebten am 12. März 2018 16 minderjährige und 20 volljährige UMAs in Neustadt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und öffentlichen Diskussion habe man sich entschlossen, eine zweite Altersfeststellung in den Fällen durchzuführen, die ausschließlich mit einer qualifizierten Inaugenscheinnahme das Ergebnissen hatten, dass es sich um Minderjährige handelt. Außerdem werden Prüfteams gebildet.

Nächster Tagesordnungspunkt war die Fassadenbegrünung in der Innenstadt und den Zentren der Weindörfer. Dazu lagen Anträge der SDP sowie der Koalitionsparteien (CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) vor. Umweltdezernentin Waltraud Blarr stellte verschiedene Vor- und Nachteile dieses Ansinnens vor. Es diene natürlich dem Klima- und Schallschutz, der Regulierung des Wasserhaushalts oder der Optik. Auf der anderen Seite können Schäden an Fassanden entstehen, die Pflanzen stark wurzeln beziehungsweise stark wachsen und ein entsprechendes Gewicht erzeugen und auch die Frage des Denkmalschutzes sei zu berücksichtigen. Außerdem sei die Pflege schwierig. OB Weigel schlug vor, die neuen Klimaschutzbeauftragten mit dem Thema zu betreuen, nach der Sommerpause soll es dann einen Bericht geben. Zwischenzeitlich können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 wenden.

Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gab es eine Stellungnahme der Verwaltung zu einem Länderübergreifenden Radschnellweg. In der Begründung heißt es, dass das Wirtschaftsministerium derzeit Machbarkeitsstudien plane. Einer der Korridore solle von Heidelberg nach Schifferstadt führen. Dieser müsse bis nach Neustadt verlängert werden. Die Abteilung Stadtplanung befürwortet die Idee, das Thema Radschnellwege für Neustadt näher zu beleuchten. Man verfolge die Diskussion seit Jahren. Von Interesse wären nicht nur die Korridore Neustadt-Schifferstadt-Rhein-Neckar, sondern auch gen Landau. Die Einschätzung sollte bei allen übergeordneten Gremien bekundet werden, zudem wäre es sinnvoll, mit den umliegenden Kommunen Kontakt aufzunehmen und einen „Runden Tisch Radschnellwege“ zu organisieren, um die Lage zu eruieren. OB Weigel versprach, sich darum zu kümmern und von den Ergebnissen zu berichten.

Darüber hinaus forderte die CDU die Aufstellung eines Smart- bzw. Infoboards in der Innenstadt. Mögliche Standorte wären am Rathaus, auf dem Bahnhofsvorplatz oder an der Tourist-Info. Informiert werden soll über lokale, aktuelle Veranstaltungen. Die WEG hält es für fraglich, ob die Zielgruppe sich tatsächlich erst vor Ort über Veranstaltungen informiert. Wahrscheinlicher erscheine, dass sich Jugendliche und Touristen eher über das Internet oder Facebook informieren. Zu klären sei auch, wer das Angebot pflegt. Die TKS plädiert für ein Gesamtkonzept, mit verschiedenen Standorten in der Stadt. Hier lautete das Ergebnis, dass zunächst die Kosten zusammengestellt und bei der nächsten Sitzung präsentiert werden.

Ein weiterer Antrag bezog sich auf eine verbesserte Werbung für den Weincampus Neustadt. Vorgeschlagen wurden eine prominentere Platzierung auf der städtischen Homepage, mehr Werbematerial, verbesserte Möglichkeiten für Studentinnen und Studenten, sich am städtischen Kulturleben zu beteiligen und als Marke „Weincampus“ aufzutreten, beispielsweise mit eigenen Ständen beim Deutschen Weinlesefest oder die Bereitstellung von Einzelzimmern oder WG-tauglichen Wohnungen durch die WBG. Generell ist anzumerken, dass die Studierenden vor allem im Herbst und Winter stark eingebunden sind. Wohnungen stünden derzeit ausreichend zur Verfügung, ggf. werde kurzfristig reagiert. OB Weigel führte aus, dass er bereits Kontakt mit dem DLR aufgenommen habe, die Studierenden zum Semesteranfang persönlich begrüße und Stadtführungen anbiete.

Bündnis 90/Die Grünen hatten eine Anfrage zur Erweiterung der Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone gestellt. Befürwortet wird von Seiten der Verwaltung eine Freigabe analog des Lieferverkehrs (19 bis 10.30 Uhr), aber nicht darüber hinaus. Fußgängerzonen dienen in erster Linie der freien und ungestörten Bewegung von Fußgängern, heißt es in der Begründung unter anderem. Außerdem sind die Straßen oft sehr eng und haben Gefälle. Die Diskussion wird fortgesetzt. Im nicht-öffentlichen Teil vergab das Gremium den Auftrag für die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für die große Turnhalle des Leibniz-Gymnasiums an eine Firma aus Gommersheim. Der Angebotspreis lag bei rund 142.000 Euro. Die Arbeiten sind dringend erforderlich, da die Halle wegen eines erheblichen Wassereinbruchs durch das alte und desolate Flachdach gesperrt werden musste. Auf dem Sportboden hatten sich Wasserlachen gebildet und es bestand Unfallgefahr. Um den Abbruch und Neubau der Feldwegbrücke über den Schlittgraben östlich der Glockengasse in Lachen-Speyerdorf soll sich ein Unternehmen aus Enkenbach-Alsenborn kümmern. Investiert werden gut 55.000 Euro. Die im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens errichtete Querung ist nach der baufachlichen Beurteilung nicht mehr ausreichend standsicher und muss zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes dringend ersetzt werden. Geplant ist eine neue, überfahrbare Verrohrung.

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