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Heidelberg – Amtsgericht Heidelberg erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Unterbringungsbefehl gegen 55-jährigen Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung u. Bedrohung

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Unterbringungsbefehl gegen einen 55-jährigen Deutschen erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, eine Bedrohung und versuchte gefährliche Körperverletzung zum Nachteil von zwei Polizeibeamten begangen zu haben. Der Mann soll am Sonntagvormittag, 25. Februar 2018, gegen 10 Uhr in der Lessingstraße zwei Polizeibeamte mit einem Messer mit einer Klingenlänge von über 20 cm bedroht haben. Er soll auf mehrfache Aufforderung der Beamten – auch unter Androhung des Schusswaffengebrauchs – das Messer abzulegen, nicht reagiert haben. Als er das Messer schließlich gegen die Beamten gerichtet und auf sie zugegangen sein soll, um diese zu verletzen, konnte dies durch einen Polizeibeamten verhindert werden, indem er den Beschuldigten mit einem gezielten Schuss in das Knie außer Gefecht setzte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Unterbringungsbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung bei der Ermittlungsrichterin und Eröffnung des Unterbringungsbefehls in eine Fachklinik eingeliefert. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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