Wörth/Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Maßnahmenkatalog für Verein wird erarbeitet
Vogelgrippe-Virus ist niedrigpathogen
Nun ist es endgültig bestätigt: Bei dem Vogelgrippe-Virus handelt es sich um den niedrigpathogenen Virus H5N3. Mit der vorbehaltlichen Zustimmung des Landesministeriums zu dem von Landrat Dr. Fritz Brechtel vorgeschlagenen Kompromiss ist nun klar, dass aktuell nicht alle Tiere des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth getötet werden müssen. Von der Kreisverwaltung wird nun ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. In diesem werden u.a. die Aufstallungspflicht, Hygienemaßnahmen und bauliche Erfordernisse festgelegt. Im Zuge dessen wird geklärt, welche Tiere trotz aller Maßnahmen ggfls. getötet werden müssen. Die Fachleute der Kreisverwaltung stimmen diesen Katalog mit dem Ministerium ab. Auch der Anwalt des Vereins ist noch anzuhören. Daher kann es noch etwas Zeit kosten bis endgültig klar ist, welchen Auflagen den Verein erwarten.
Sollte es dann zu der Tötung von Tieren kommen müssen, wird dies sachkundig erfolgen, unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Aspekte. Die Höhe der Kosten dafür kann erst festgestellt werden, wenn die Rahmenbedingungen bekannt sind. Erfolgt die Tötung z.B. nach amtlicher Anordnung des Landes, zahlt dieses auch. Ähnlich gestaltet sich die Situation bei der Entschädigung an die Besitzer der Tiere. Diese richtet sich einmal nach der Maßgabe des Schätzers, der die Vögel begutachtet. Sollte das Land dafür einstehen, gelten jedoch Obergrenzen.
Landrat Brechtel hatte bereits am Sonntag nach Bekanntwerden der Infektion ein erstes Mal beim Land interveniert, um eine Tötung aller Tiere zu verhindern. „Das Ministerium hatte gegenüber der Kreisverwaltung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in diesem Fall nach §15 Geflügelpestverordnung zu verfahren sei. Dieses hätte die Tötung aller Vögel bedeutet. Eine Ausnahme war laut Ministerium nicht möglich, weil dies das Tierseuchenrecht in Deutschland nicht zulässt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Am Sonntag schließlich wurde der Kompromissvorschlag des Landrats fernmündlich (unter Zeugen) vom Ministerium abgelehnt. Trotzdem schickte Brechtel den Vorschlag ans Ministerium. Auf seinen Vorschlag kam ein sehr umfangreicher Fragenkatalog als Antwort, der in der Kürze der Zeit unmöglich zu erfüllen war. Da das Ministerium oberste Rechts- und Fachaufsicht ist und die Kreisverwaltung ausführende Behörde, musste diese die Tötungsverfügung erlassen.
Mit dem Widerspruch beim Verwaltungsgericht Neustadt wurde Zeit gewonnen, so dass der Kreis nochmals einen Antrag beim Ministerium stellen konnte. „Es war so gesehen ein glückliches Zusammenspiel von Verein und Kreisverwaltung“, so Brechtel. Das Ministerium stimmt einem Kompromiss unter Auflagen nun zu. Brechtel: „Meine Fachleute können nun auf Grundlage von § 47 und im Sinne der Tiere und der Züchter zum Erhalt seltener Rassen handeln. Ich bin sehr froh, dass unsere Hartnäckigkeit soweit erfolgreich war.“
Quelle :Kreisverwaltung Germersheim