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Heidelberg – Immenser Unterstützungsbedarf: Kommunen und Verbände wenden sich bei Konversion an Bund und Land Vorschlagspapier mit 14 Hinweisen an Bundes- und Landtagsabgeordnete überreicht

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Bei einem Treffen von Mitgliedern der regionalen Lenkungsgruppe Konversion am Montag,
16. November 2015, in Heidelberg haben Vertreter der Städte Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen sowie des Verbands Region Rhein-Neckar und des Nachbarschaftsverbands Mannheim-Heidelberg hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten erstmals ein Vorschlagspapier überreicht. Es enthält 14 Hinweise an Bund und Land, mit welchen Maßnahmen die Kommunen bei der zivilen Umwandlung der über 740 Hektar ehemaliger Militärfläche unterstützt werden könnten. Ziel ist es, damit einen konstruktiven Dialog zu beginnen.

Chance zur nachhaltigen Stadtentwicklung

„Die Herausforderung der Konversion liegt nicht nur in der Dimension der Fläche sondern auch in der Komplexität der Aufgaben, die von den Kommunen hohen finanziellen und personellen Einsatz verlangen – und dies über mindestens ein Jahrzehnt“, heißt es in dem neuen Vorschlagspapier. Unterzeichner sind die Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner (Heidelberg), Dr. Peter Kurz (Mannheim) und Dr. René Pöltl (Schwetzingen) sowie Dr. Eva Lohse (Vorsitzende des Verbands Region Rhein-Neckar) und Roland Marsch (Vorsitzender des Nachbarschaftsverbands).

Die Kommunen und Planungsverbände sehen die Konversion als Chance zur nachhaltigen Stadtentwicklung. „In der Praxis zeigt sich jedoch angesichts der besonderen Herausforderung und der hohen Komplexität ein immenser Anforderungs- und Unterstützungsbedarf“, schreiben die Beteiligten. „Wir müssen außerdem gemeinsam Sorge dafür tragen, dass der Konversionsprozess durch die Unterbringung von Flüchtlingen nicht zum Erliegen kommt. Denn wir brauchen die Konversionsflächen für dauerhaften, preiswerten Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten“, sagte Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner, der derzeit turnusgemäß den Vorsitz der regionalen Lenkungsgruppe Konversion inne hat.
Konkret geben die Unterzeichner insgesamt 14 Hinweise an Bund und Land:

  •  Fortschreibung der Verbilligungsrichtlinie: Der Bund gewährt Konversionskommunen unter bestimmten Umständen beim Flächenkauf Preisnachlässe in Höhe von 250.000 Euro pro Kaufvertrag. Aus kommunaler Sicht ist das angesichts der Flächengrößen kaum eine finanzielle Entlastung. Gewünscht wird daher eine Umstellung auf volumenabhängige Kaufpreisabschläge, um Nachhaltigkeitsziele umsetzen zu können.

 

  •  Verbesserung der Erstzugriffsoption: Dank der Erstzugriffsoption können Konversionskommunen Flächen vom Bund ohne die Konkurrenz eines offenen Bieterverfahrens ankaufen. Allerdings ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesetzlich verpflichtet, die Flächen dennoch zu marktüblichen Preisen zu verkaufen. Aus Sicht der Kommunen müssten die Vorgaben so geändert werden, dass besondere kommunale Zielsetzungen – zum Beispiel preisgünstiger Wohnraum oder energetische Sanierungen – bei der Preisermittlung berücksichtigt werden können.
  •  Berücksichtigung zeitlicher Entwicklungshorizonte: Für die Kommunen muss es möglich sein, für bestimmte Nutzungsarten Flächen vorzuhalten. In den Preisverhandlungen sollte daher eine Gebietsentwicklungsdauer von mindestens zehn Jahren berücksichtigt werden.
  • Berücksichtigung der militärischen Altlasten und Anlagen: Konversionsflächen sind oft mit einer Altlasten-/Abfallproblematik belastet. Die gutachterliche Preisfindung geht darauf in der Regel nicht ein. Aufwendungen zur notwendigen Verbesserung der Bodenqualität sollten daher durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verkäufer der Konversionsflächen getragen werden.
  •  Unterbringung von Flüchtlingen: Eine Verzögerung des Konversionsprozesses verzögert auch die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum. Dieser wird aber für die Integration der künftigen Bürger benötigt. Daher darf der Prozess der Konversion aus Sicht der Kommunen nicht zum Erliegen kommen. Die Schaffung von Wohnbauflächen muss prioritär behandelt werden.
  •  Bessere Berücksichtigung in Förder- und Kreditprogrammen: In bestehenden Förder- und Kreditprogrammen sollte die Konversion gesondert berücksichtigt werden. In neuen Programmen sollte die Konversion in der Fördergebietskulisse explizit mit Vorrang aufgenommen werden.
  • Schaffung von integrierten Förderprogrammen bei Land und Bund: Zur Förderung ressortübergreifender Projekte sollten bei der Landes- und Bundesregierung Förderprogramme eingerichtet werden, die modellhafte Projekte in angemessener Höhe aufgreifen. Eine zentrale Stelle könnte Förderungen verschiedener Ministerien zusammenfassen und koordinieren (z.B. integrierte Entwicklung mit Energie und Mobilität).
  •  ÖPNV-Förderung langfristig sichern: Wünschenswert wäre aus Sicht der Kommunen, dass Bund und Land bei der finanziellen Unterstützung von ÖPNV-Infrastrukturprojekten eine Sonderregelung für Konversionskommunen einführen. Demnach sollten Maßnahmen zur Erschließung von Konversionsflächen prioritär gefördert werden. Bei der Erschließung von Konversionsflächen sollten auch innovative Projekte und Investitionen (Beispielsweise: E-Busse o.ä.) besonders berücksichtigt werden.
  •  Ergänzung und Anpassung der Wohnraumförderung des Landes: Um preiswertes Wohnen sicherzustellen, sollten die Mittel zur Wohnraumförderung erhöht werden. Zudem sollte die im Landeswohnraumförderprogramm verankerte sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand auf Mietobjekte auf den Konversionsflächen ausgeweitet werden.
  •  Befreiung von der Grunderwerbsteuer: Beim Erwerb von Konversionsflächen für sozialen Wohnraum, Gemeinbedarfsflächen und zur Unterbringung von Flüchtlingen sollte die Kommunen keine Grunderwerbssteuer bezahlen müssen.
  •  Ansiedlung von Landeseinrichtungen: Der geplante Umzug der Kriminalpolizeidirektion auf das Campbell-Gelände in Heidelberg ist ein positives Beispiel, wie das Land als Ankernutzer positive Impulse für eine Flächenentwicklung geben kann. Landesinvestitionen, wie z.B. Forschungs- und Verwaltungseinrichtungen, sollten vom Land auch auf den Konversionsflächen vorgeschlagen werden.
  •  Förderung von Gutachten und kommunalen Entwicklungskonzepten: Ähnlich wie bei Bundeswehr-Standortkommunen sollte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kosten für Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien und kommunale Entwicklungskonzepte mit Bürgerbeteiligung auch bei städtischen Konversionskommunen fördern.
  •  Förderung eines regionalen Konversionsfonds: Regional bedeutsame Projekte (z.B. für Grünräume oder ÖPNV) könnten mit einem regionalen Konversionsfonds unterstützt werden. Neben den Standortkommunen sollte dabei auch das Land Fördergelder für durch die Konversion verursachte Aufgaben einspeisen.
  •  Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch auf Landesebene: Über den heutigen Tag hinaus wird ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Konversionsstandorte mit dem Land angeregt.

Die Bundes- und Landtagsabgeordneten wurden gebeten, die Vorschläge in Berlin und Stuttgart einzubringen. An dem Treffen in Heidelberg nahmen teil:

Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst und MdL
Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), MdB
Manfred Kern (Bündnis 90/Die Grünen), MdL
Wolfgang Raufelder (Bündnis 90/Die Grünen), MdL

 

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